Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft
Bessere Rahmenbedingungen für Eisenhüttenschlacken
Eine wesentliche Voraussetzung für die verstärkte Verwendung von schlackenhaltigen Baustoffen und Düngemitteln ist die bedingte Bevorzugung von Sekundärrohstoffen im öffentlichen Beschaffungswesen, das 14 Prozent des europäischen Inlandsprodukts ausmacht. „Wir hoffen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans zum Thema „Green Public Procurement“ zügig umgesetzt werden. Denn die teilweise gängige Praxis, bei Ausschreibungen ausschließlich Naturgestein zu verlangen, obwohl Produkte aus Eisenhüttenschlacke technisch und ökologisch gleichwertig sind, widerspricht den Zielen der EU“, so Reiche weiter.
Eine weitere Forderung der EU ist die Schaffung eines Marktes für Sekundärrohstoffe. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Schaffung von kreislaufwirtschaftsfördernden, einheitlichen Kriterien für Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft von Stoffen. Der „Circular Economy Action Plan“ liefert vor dem Hintergrund die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, umfassende Maßnahmen für ein nachhaltiges Wirtschaften. Sie betreffen das Produktdesign, Informations- und Kontrollmechanismen für Verbraucher und Verwaltungen sowie Produktionsprozesse, zum Beispiel bei elektronischen Geräten, Verpackungen, Kunststoff, Gebäuden und Nahrungsmitteln.