BMU: Plastiktüten auf dem Index
Bundestag beschließt Verbot von Kunststoff-Tragetaschen
Künftig dürfen Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Die besten Alternativen seien Stoffbeutel, Taschen oder Körbe.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wenige Minuten genutzt und im schlimmsten Fall jahrzehntelang in der Umwelt – die Plastiktüte ist der Inbegriff der Ressourcenverschwendung. Diese Hopp-und-Weg-Mentalität ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zeit ist mehr als reif für das Verbot der Plastiktüte. Allerdings dürfen jetzt nicht Wegwerfartikel aus anderen Materialien die Plastiktüte ersetzen. Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Gute Alternativen sind Einkaufskörbe, waschbare Stoffbeutel für Obst und Gemüse und wiederverwendbare Boxen für Waren von der Frischetheke.“
Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Dennoch nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher noch rund 1,6 Milliarden Kunststofftüten pro Jahr, also rund 20 Kunststofftüten pro Kopf.
„Hemdchenbeutel“ von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Viele Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.
Das vom Bundestag beschlossene Verbot muss noch den Bundesrat passieren. Die Abgeordneten haben als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2022 gewählt.