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Neue Ökodesignregeln

03.03.2021 Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte müssen ab dem 1. März dieses Jahres strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen. Ab dann werden die EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet.

Eine Waschmaschine muss zukünftig nicht mehr weggeworfen werden, nur weil ein kleines Teil des Geräts defekt ist.
© Foto: Pixabay
Eine Waschmaschine muss zukünftig nicht mehr weggeworfen werden, nur weil ein kleines Teil des Geräts defekt ist.

Die Hersteller müssen künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. 

Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten sich im Winter 2018/2019 auf neue Ökodesign-Regelungen für zehn Produktgruppen (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte) geeinigt. Diese werden ab dem 1. März 2021 nach einer zweijährigen Übergangszeit angewendet.

Die Regelung unterscheidet zwischen Ersatzteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher und für professionelle Reparaturbetriebe. Dies soll sicherstellen, dass der Einbau von Ersatzteilen keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen kann und diese daher nur von professionellen Reparaturbetrieben verbaut werden. Die Neuregelungen sollen auch freie Reparateure unterstützen; fachlich kompetente Reparateure erhalten bis zu sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile vom Hersteller. Darunter sind nicht nur Reparateure im Auftrag der Hersteller zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Reparatur-Cafés.

Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Darüber hinaus sollen Hersteller zukünftig das Produkt so designen, dass es am Ende der Lebensdauer mit herkömmlichen Werkzeugen auseinandergebaut werden kann. So wird das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt.

Bislang wurden im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vorrangig Energieeffizienzanforderungen gestellt. Zum ersten Mal werden nun auch Regelungen zur Langlebigkeit der Produkte getroffen, die insbesondere auf eine leichtere Reparatur hinwirken sollen. Das Bundesumweltministerium hat sich seit langem für diese Neuerung eingesetzt.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft zudem dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der erfolgreichen Ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte auszuweiten. Bislang gilt sie nämlich nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Mit einer solchen Ausweitung, ließen sich für eine Vielzahl von Produkten Ressourcenschutzanforderungen stellen, die die Lebensdauer verlängern und Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Reparaturrechten stärken könnten. Die EU-Kommission wird im nächsten Schritt einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

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