Bioabfall wird sauberer
Kunststoffe streng limitiert

22.09.2021 Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen.

Künftig sollen Kunststoffe fast komplett aus dem Kompost verschwinden.
© Foto: Pixabay
Künftig sollen Kunststoffe fast komplett aus dem Kompost verschwinden.

Diese erstmals eingeführte Obergrenze sieht die Novelle der Bioabfallverordnung vor, die noch vor der Bundestagswahl vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser Wert gilt künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden. Solche Kunststoffe bauen sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig ab und können daher die Umwelt verschmutzen. Zudem wird der Anwendungsbereich für Bioabfälle erweitert. Komposte aus Bioabfällen, die nicht als Düngemittel oder auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden, unterliegen künftig auch der Bioabfallverordnung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Kunststoffe im Bioabfall sind eine Gefahr für die Natur und den Menschen. Noch viel zu oft landen Lebensmittelabfälle mit Kunststoffverpackungen in der Kompostierung oder Biogasanlagen. Dort bauen sie sich nicht ab, sondern gelangen im Dünger auf unsere Äcker und Gemüsebeete, wo sie als Mikroplastik hunderte von Jahren überdauern. Kunststoffe aus dem Bioabfall zu entfernen verursacht hohe Kosten. Kunststoffe haben im Bioabfall nichts zu suchen. Mit den erstmals eingeführten Obergrenzen wird sichergestellt, dass nur Bioabfälle mit sehr geringen, kaum vermeidbaren Mengen Kunststoff angeliefert werden. Aber am besten landen Lebensmittelverpackungen oder Plastiktüten erst gar nicht im Biomüll. Wenn wir als Verbraucherinnen und Verbraucher Bioabfälle gewissenhaft trennen, steigt die Qualität der Komposterde und die Umwelt bleibt sauber.“

Kern der geplanten Novelle sind die neuen Vorgaben für die Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen, bevor sie in die biologische Behandlung (Kompostierung, Vergärung) oder Gemischherstellung gelangen. Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe aufwändig entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten.

Grundsätzlich gilt künftig: Bioabfälle dürfen vor der Behandlung nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Stammen die Bioabfälle aus der Biotonne sind maximal 1,0 Prozent Kunststoffe zulässig. Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabfälle sind, desto geringer sind Aufwand und Kosten für die Fremdstoffentfrachtung.

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