Bundeskabinett beschließt Einwegkunststofffonds-Gesetz
Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis
Laut Gesetzentwurf sollen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds sollen die Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.
Verschmutzungskrise durch Wegwerfprodukte
„Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke. „Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.“
Die Rohstoffverschwendung trage erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. „Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden“, so Lemke.
Auf die Hersteller kommen Gesamtkosten von über 450 Millionen Euro zu
Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt.
Den Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben will das BMUV noch vor den parlamentarischen Beratungen vorlegen. Nach einem im September geleakten Diskussionspapier kommt auf die Inverkehrbringer im ersten Jahr Gesamtkosten in Höhe von 458 Millionen Euro zu. Allein rund 170 Millionen Euro müsste demnach die Tabakindustrie bezahlen. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die im Jahr 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen.
Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und anschließend den Bundesrat passieren. Die zugehörige Rechtsverordnung, die unter anderem die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im Bundesumweltministerium vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.