DUH
Bundesumweltministerin erlaubt umweltbelastende Entsorgung von Kühlschränken
In kaum einem anderen EU-Staat seien die Anforderungen an das Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so groß wie in Deutschland. In alten Kühlgeräten schlummern extrem klimaschädliche FCKW-Gase, die bei ungemäßer Entsorgung in die Atmosphäre entweichen.
Vorschriften auf europäisches Niveau anheben
„Wenn Umweltministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt, muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein europäisches Qualitätsniveau heben. Wir unterstützen Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz, um genau solche untragbaren Zustände zu ändern. Das Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen in einer durchsetzungsschwachen Verwaltungsvorschrift regeln zu wollen, ist ein Skandal und schreibt einen Entsorgungsnotstand auf Kosten des Klimas fest“, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen Kühlschränke ausgemustert. Knapp die Hälfte dieser Geräte enthalten noch immer FCKW oder andere F-Gase, obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima bereits verboten sind. Da die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 besitzen, kommt es hier zu enormen Klimagasemissionen, wenn bei der Entsorgung nicht sachgemäß vorgegangen wird.
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV sieht trotzdem erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Entsorgungsanlagen vor. Damit würde die bisherige zweifelhafte und klimaschädliche Entsorgungspraxis von Altanlagen jahrelang fortgesetzt. Moderne Entsorgungsanforderungen würden in der Verwaltungsvorschrift nur bruchstückhaft übernommen, sodass weiterhin große Spielräume für unsachgemäße Praktiken bestehen.
Wirksame Mindeststandards
Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland und die Schweiz seien Vorzeigebeispiele und hätten die wirksamen europäischen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 zum Kühlgeräterecycling gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. Die DUH fordert auch in Deutschland eine gesetzliche Festschreibung der europäischen Recyclingstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4. Nur dies könne die katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung klimaschädlicher FCKW-Gase beenden. Schnell umsetzbar wäre das beispielsweise im Elektrogerätegesetz oder in der geplanten Behandlungsverordnung.
„Entnimmt eine Recyclinganlage weniger klimaschädliche Gase als gesetzlich vorgegeben, wird nach der geplanten Verwaltungsvorschrift vom Anlagenbetreiber lediglich eine Erklärung für die schlechten Werte erwartet, ohne eine Verbesserung in einem vorgegebenen Zeitraum zu fordern. Notwendig wäre jedoch, die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und sie erst wieder arbeiten zu lassen, wenn nachweislich sichergestellt wird, dass die Klimagase korrekt zurückgewonnen und zerstört werden“, sagt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands ist es nicht nachvollziehbar, warum nach dem Willen von Umweltministerin Schulze in der geplanten Behandlungsverordnung detaillierte Entsorgungsstandards für andere problematische Elektrogeräte wie Bildschirme und Lampen festgelegt werden sollen, aber ausgerechnet nicht für die besonders klimaschädlichen Kühlgeräte.
Nach Einschätzung der DUH ist es besonders bedenklich, dass nach der Abfallbehandlungs-VwV lokale Behörden jederzeit Ausnahmen bei den Entsorgungsanforderungen zulassen können. Zudem könne keine neutrale Überprüfung von Kühlgeräteentsorgungsanlagen sichergestellt werden, wenn die Anlagenbetreiber selbst den Prüfer auswählen und bezahlen. Aus Sicht der DUH sollten die Prüfer auf keinen Fall durch die überprüften Anlagenbetreiber, sondern durch die Behörden beauftragt werden. Zudem sollten Prüfer eine Anlage nur zwei Mal in Folge kontrollieren dürfen und ihre Berichte veröffentlichen müssen.
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