Der Einwegkunststofffonds kommt
Was jetzt auf die Hersteller zukommt
„Es ist höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp anlässlich der Entscheidung im Parlament. Die Herdsteller hätten es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Auch die Hersteller von Feuerwerkskörpern sollen mittelfristig in die Kostentragungspflicht aufgenommen werden. Der VKU findet das sinnvoll, da das Aufräumen nach Silvester erhebliche Reinigungskapazitäten bei den Kommunen bindet.
Perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds
Darüber hinaus freut sich der VKU über die Verschärfung der sogenannten Evaluierungsklausel. Demnach soll relativ zeitnah überprüft werden, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte. Der VKU hatte für eine perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds geworben. Zukünftig sollten aus Sicht des Verbandes auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden.
Das Gesetz wird nun stufenweise in Kraft treten. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.
434 Millionen Euro pro Jahr
Auf rund 434 Millionen Euro im Jahr summieren sich die Reinigungskosten der Kommunen laut der vom UBA in Auftrag gegebenen Studie, die vom Wuppertal Institut, dem INFA Institut, Prognos und den Rechtsanwälten Anno Oexle und Thomas Lammers erstellt worden ist. Diese Kosten sollen nun mit dem Fonds vollständig an die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten weitergegeben werden.
Trotz der vollständigen Kostenübernahme verpflichtet das Gesetz die Kommunen nicht dazu, die Gebühren zu senken, was zu deutlicher Kritik seitens der Hersteller geführt hat. Denn die Bürger, so heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme zahlreicher Industrieverbände, müssten künftig für die Straßenreinigung doppelt bezahlen: Einmal über die Abfallgebühr und dann noch einmal über die auf den Produktpreis umgelegte Sonderabgabe.
Der Fonds wird beim Umweltbundesamt angesiedelt sein und das von den Herstellern bezahlte Geld an die Kommunen weiterleiten. Das funktioniert über ein Punktesystem: Kommunen können bestimmte Reinigungsleistungen an den Fonds melden und erhalten dafür Punkte. Pro Streckenkilometer Reiniungsleistung bekommt man beispielsweise zehn Punkte. Das Punktekonto wird jährlich in Euro umgewandet und an die Kommunen ausgeschüttet.