EU-Abfallverbringungsverordnung
BDE nicht zufrieden mit Votum des Umweltausschusses
„Die jetzt gefundenen Kompromisse sind nicht geeignet, die von der Revision anvisierten Ziele zu erreichen. Wir brauchen schnellere Verfahren und weniger Bürokratie, um die viel zu langen Notifizierungsverfahren endlich in den Griff zu bekommen,“ sagte BDE-Präsident Peter Kurth.
Ziel: Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes
Der Vorschlag der Kommission zu einer neuen EU-Abfallverbringungsverordnung war vor einem Jahr veröffentlicht worden. Ziel dieser Revision ist die Schaffung eines funktionierenden EU-Binnenmarkts zur Abfallverwertung, um das Angebot an Recyclingrohstoffen zu erweitern und so die Bemühungen, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Am Donnerstag hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über Änderungen am Kommissionsvorschlag abgestimmt. Die dort erzielten Ergebnisse sind nach Ansicht des BDE noch ausbaufähig und würden in der vorliegenden Form nur bedingt zur benötigten Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung beitragen. Auch dürfe die grundsätzlich zu begrüßende Digitalisierung bei der Verbringung grün-gelisteter Abfälle nicht zu einer Verkomplizierung der Abwicklung führen.
Vorabgenehmigungsverfahren sollte laut BDE Standard werden
Zudem ist der Verband der Auffassung, dass die Position der Anlagen mit Vorabgenehmigung in der EU noch gestärkt werden müsse. Dies sei durch objektive und harmonisierte Anforderungen zu erreichen.
Im Vorabgenehmigungsverfahren sieht der BDE das künftige Standardverfahren für die Verbringung zur Verwertung innerhalb der EU. Dadurch könnte das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden.
Umweltausschuss für Ausfuhrverbot in Nicht-EFTA-Staaten
Der Umweltausschuss hatte sich für die Untersagung der Ausfuhr von sortenreinem Kunststoff für das Reycling in Staaten ausgesprochen, die nicht Mitglied der European Free Trade Association (EFTA) sind. Das sieht der BDE kritisch, weil dadurch die Ausfuhr grün-gelisteter Abfälle deutlich erschwert werde.
„Ein solches Verbot ist fraglich, da schon das Basler Umweltschutzübereinkommen den Export von sortenreinem Kunststoff gewährt und für OECD-Staaten der OECD-Beschluss den Rechtsrahmen bildet“, so der BDE.
„Abfälle müssen in die besten Anlagen gelangen“
„Unser erstes Ziel ist und bleibt die Schaffung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in der EU. Dieses kann nur durch einen freien Warenverkehr von verwertbaren Abfällen in der EU erreicht werden. Dazu ist notwendig, dass die Abfälle in die besten Anlagen in der EU gelangen“, sagte Kurth.
Das Plenum des Europäischen Parlamentes wird am 16. Januar über die Novelle der Abfallverbringungsverordnung abstimmen.