EU-Batterievorschriften
Parlament und Rat erzielen Einigung

13.12.2022 Am Freitag erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften. Die neuen Vorschriften sollen die technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen im Bereich der Batterien berücksichtigen. Die Vorschriften gelten für alle in der EU verkauften Batterietypen, von Gerätebatterien bis hin zu Batterien für Elektrofahrzeuge (EV).

Rat und EU-Parlament haben sich auf neue Batterievorschriften geeinigt.
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Rat und EU-Parlament haben sich auf neue Batterievorschriften geeinigt.

Die neuen Regelungen sehen strengere Anforderungen vor, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. So müssen Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh einen CO2-Fußabdruck angeben und ein entsprechendes Etikett tragen. Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften sollen Gerätebatterien so konstruiert sein, dass die Verbraucher sie leicht selbst herausnehmen und ersetzen können.

Bessere Informationen für Verbraucher

Um die Verbraucher besser zu informieren, werden die Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen, die Informationen über ihre Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung enthalten. LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen außerdem einen digitalen Batteriepass tragen, der spezifische Informationen über das Batteriemodell und die einzelne Batterie enthält.

Eine weitere wichtige Maßnahme der neuen Vorschriften ist die Einführung einer Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie. Inverkehrbringer von Batterien müssen die sozialen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel mit Rohstoffen und Sekundärrohstoffen darlegen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll es Ausnahmen geben.

Sammelziele

Für Gerätebatterien werden folgende Sammelziele festgelegt:

  • 45 Prozent bis 2023
  • 63 Prozent bis 2027
  • 73 Prozent bis 2030

Für LMT-Batterien sollen folgende Sammelziele gelten:

  • 51 Prozent bis 2028
  • 61 Prozent bis 2031.

Rezyklateinsatzquoten

Darüber hinaus sollen Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt (16 Prozent), Blei (85 Prozent), Lithium (6 Prozent) und Nickel (6 Prozent) aus Produktions- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden. Alle LMT-, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von ihrer Beschaffenheit, ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder ihrer Herkunft unentgeltlich von den Endnutzern gesammelt werden.

Bis zum 31. Dezember 2030 wird die Kommission zudem prüfen, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt werden soll.

„Zum ersten Mal haben wir eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdeckt - dieser Ansatz ist sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut“, sagte Berichterstatter Achille Variati. „Wir haben uns auf Maßnahmen geeinigt, die für die Verbraucher von großem Nutzen sind: Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und sich leichter entfernen lassen.

Ziel: Aufbau einer stärkeren europäischen Recyclingindustrie

„Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer stärkeren europäischen Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten zu einem Maßstab für den gesamten globalen Batteriemarkt werden“, so Variati weiter.

Das Parlament und der Rat müssen das Abkommen noch formell genehmigen, bevor es in Kraft treten kann.

Im Dezember 2020 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vorgelegt. Der Vorschlag zielte darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes zu stärken, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu verringern. Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie.


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