Einweg-Elektrozigaretten
Bayerns Verbotsantrag am Freitag im Bundesrat
Bei Einweg-Elektro-Zigaretten könnten weder die Flüssigkeit – das so genannte Liquid – noch die Batterie ausgetauscht werden. Die Lebensdauer sei dadurch stark begrenzt, was unter dem Aspekt einer effizienten Rohstoffnutzung und Ressourcenschonung sehr kritisch zu sehen sei, heißt es im Antrag Bayerns.
Einweg-E-Zigaretten widersprechen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft
Abfallvermeidung sei das oberste Ziel der Kreislaufwirtschaft. Das Inverkehrbringen von Wegwerfartikeln aus Kunststoffen wie Einweg-E-Zigaretten, für die es langlebige und nachfüllbare Alternativen gebe, widerspreche diesem Prinzip.
Erschwerend komme hinzu, dass Nutzer die E-Zigaretten samt Batterien und Elektronik oftmals über den Hausmüll entsorgen oder einfach achtlos wegwerfen, so die bayerische Landesregierung. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass eine erhebliche Menge gefälschter Produkte im Umlauf sei, auf denen jegliche Hinweise zur fachgerechten Entsorgung fehlten.
Verbot über die EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Die in nationales Recht umgesetzte Einwegkunststoffrichtlinie sorge zwar für ein Verbot bestimmter kunststoffhaltiger Einwegartikel, lasse aber keinen Spielraum für ein Verbot der Einweg-E-Zigaretten.
Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung auffordern, auf eine entsprechende Änderung der Richtlinie hinzuwirken und weitere Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der NABU unterstützen die Verbotsinitiative Bayerns. In einem gemeinsamen Schreiben an die Umwelt- und Wirtschaftsminister der übrigen fünfzehn Bundesländer hatten die beide Verbände um Unterstützung der Position des Freistaates gebeten. Falsch entsorgte Produkte, die Akkus enthalten, sind ein wesentlicher Grund für Brände in Entsorgungsanlagen.