Einwegkunststofffonds
Umweltbundesamt errichtet digitale Plattform DIVID zum 1. Januar 2024

22.05.2023 Das Umweltbundesamt (UBA) wird zum 1. Januar 2024 die digitale Plattform DIVID errichten. Die Plattform solle dem UBA eine effiziente Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel, insbesondere an Städte und Gemeinden, ermöglichen.

Kehrmaschine der Berliner Stadtreinigung: Hersteller von Einwegkunststoff-Produkten müssen künftig die die Straßenreinigung mitfinanzieren.
© Foto: IMAGO/Seeliger
Kehrmaschine der Berliner Stadtreinigung: Hersteller von Einwegkunststoff-Produkten müssen künftig die die Straßenreinigung mitfinanzieren.

Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet die Hersteller bestimmter Einwegkunststoff-Produkte, die Kosten für die Reinigung von Straßen und Parks zu tragen. Ab dem 1. Januar 2024 werden Unternehmen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds entrichten, der beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist.

Laut Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen bestehen zwischen 80 und 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden aus Kunststoff, wobei etwa 50 Prozent davon Einwegkunststoffprodukte sind. Ab dem Jahr 2024 gilt für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfiltern und anderen Einwegkunststoffartikeln eine erweiterte Herstellerverantwortung. Sie sind verpflichtet, sich insbesondere an den Kosten für die öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Die Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz.

DIVID steht ab 2024 für Registrierungen und Meldungen zur Verfügung

Das UBA übernimmt die Verwaltung des Einwegkunststofffonds, einschließlich des Registers für Hersteller und Anspruchsberechtigte, über die Einwegkunststoff-Plattform DIVID. Ab 2024 steht die Plattform für Registrierungen und Meldungen von Herstellern und Anspruchsberechtigten zur Verfügung. Ab 2025 legt das UBA die Höhe der Abgaben fest, die von den einzelnen Herstellern zu entrichten sind, sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Zudem ist das UBA für die Klassifizierung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung der Herstellereigenschaft gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz zuständig.

Um das UBA bei seinen Aufgaben zu unterstützen, wird eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet. Dieses Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission bereit.

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