Elektronik aus dem Versandhandel
Home-Service für Alt-Geräte

30.12.2021 Für Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte an private Haushalte liefern, sieht das ElektroG3 weitreichende Änderungen vor: Unter anderem sind die Vertreiber ab 2022 verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei den privaten Nutzer:innen abzuholen.

Elektro-Altgeräte: Ab Januar sind auch Versandhändler zur Abnahme verpflichtet.
© Foto: imago/Eibner
Elektro-Altgeräte: Ab Januar sind auch Versandhändler zur Abnahme verpflichtet.

Schon beim Abschluss eines Kaufvertrages müssen sie ihre Kund:innen über diese Möglichkeit informieren und abfragen, ob bei der Auslieferung eines neuen Gerätes ein Altgerät zurückgenommen werden soll. Eine Rücknahme etwa über Sammelstellen in zumutbarer Entfernung ist für diese Altgeräte künftig nicht mehr ausreichend. Im Auftrag des Online-Handels bietet Interseroh nun erstmals die Abholung von Geräten in privaten Haushalten an. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben bereits über eine funktionierende Kleinmengenlogistik und besitzt sämtliche erforderlichen Genehmigungen für eine fachgerechte Entsorgung. Nach der Abholung werden die Altgeräte zerlegt, geshreddert und schließlich einem qualifizierten Recycling zugeführt. So erhalten die Online-Händler sämtliche Logistik- und Verwertungsleistungen aus einer Hand – und können sich beim ElektroG3 auf der sicheren Seite fühlen.

Auch die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die professionelle Nutzung stehen vor neuen Herausforderungen. Ob Geldautomat oder elektronisches Krankenhausbett: Die produzierenden Unternehmen müssen künftig selbst geeignete Rückgabemöglichkeiten schaffen – die Entsorgungsverantwortung kann nicht mehr durch einfache Vertragsvereinbarungen an die Nutzer:innen abgegeben werden. Wie sie dies konkret umsetzen, müssen die Unternehmen bei der Stiftung ear in einem „Rücknahmekonzept“ nachweisen. Eine mögliche Lösung bietet auch hier Interseroh: Als so genannter beauftragter Dritter stellt der Umweltdienstleister die notwendigen Logistik- und Entsorgungsstrukturen zur Verfügung und übernimmt individuelle Transport-, Behandlungs- und Verwertungsleistungen. Darüber hinaus kümmern sich die Entsorgungs-Profis um die Dokumentation der Mengen und unterstützen beim Thema ear-Registrierung – bis hin zur Hinterlegung des geforderten Rücknahmekonzepts. Beste Voraussetzungen, um die Rohstoffe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten effizient im Kreislauf zu führen.

 

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