Grenzüberscheitende Abfallverbringung
NGS will Notifizierungen digitalisieren

03.04.2023 Bei der Digitalisierung ist in der Abfallwirtschaft noch Luft nach oben. Im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sind beispielsweise noch immer Dokumente auf gedrucktem Papier der Standard. Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) will das nun ändern.

Die NGS will die Notifizierungen im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung digitalisieren.
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Die NGS will die Notifizierungen im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung digitalisieren.

Was im Inland bereits seit vielen Jahren gängige Praxis sei und sich seit der Einführung vor 13 Jahren national bewährt habe, soll bald auch bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Niedersachsen Standard werden, teilte die NGS mit. Die Notifizierungen und die Abwicklungen in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sollen künftig von den Abfallwirtschaftsbeteiligten bei der NGS als der zuständigen Behörde digital mit elektronischer Unterschrift beantragt werden können. Auch die umfangreichen Begleitdokumente sollen digital eingereicht und bearbeitet werden können.

Regelbetrieb ab Januar 2024

Die NGS werde über die Notifizierungsanträge ihrerseits – insofern im Vorgriff auf die anstehende Novelle der EG-Abfallverbringungsverordnung – in elektronischer Form mittels Behördensiegel nach europäischem eIDAS- Standard entscheiden. Die Software entwickelt aktuell das Unternehmen „Infotech“ aus Recklinghausen, das von der NGS hiermit beauftragt worden ist. Die Umsetzung erfolgt auf der Basis der in der NGS bereits vorhandenen ZEDAL-Plattform, die in der elektronischen Dokumentation nicht nur national, sondern auch in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung inzwischen europaweit verbreitet ist. Die NGS ist seit 2004 ZEDAL-Provider für Norddeutschland.

Im Sommer dieses Jahres sollen erste „Piloten“ mit der Erprobung beginnen, der Regelbetrieb ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Anträge in Papierform will die NGS ab dann nur noch für eine Übergangszeit entgegennehmen. Notifizierungsunterlagen und Entscheidungen werden ab diesem Zeitpunkt nur noch in digitaler Form verarbeitet. Der NGS zufolge soll der digitale Prozess zu einer deutlichen Entlastung für die erzeugende und die entsorgende Wirtschaft in Niedersachsen führen, ohne die bestehenden Qualitätsstandards in der Bearbeitung der komplexen Notifizierungsverfahren einzuschränken.

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