Grenzüberschreitende Abfallverbringung
UBA veröffentlicht zahlreiche Publikationen
Hintergrund sind die neuen Einträge für Kunststoffabfälle im Basler Übereinkommen, die zum 1. Januar 2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind. Lediglich die Einträge B3011 und EU3011 dürfen seitdem als grün gelistete Abfälle ohne Notifizierung verbracht werden. Innerhalb der EU gelten auch bestimmte Gemische von Abfällen, die unter EU3011 fallen, als „grün“. Alle anderen Kunststoffeinträge müssen notifiziert werden und dürfen teilweise nicht in Staaten außerhalb der OECD (sog. Drittstaaten) exportiert werden.
Die Broschüren des UBA verstehen sich als Umsetzungshilfe und richten sich an alle Unternehmen und Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen. Dazu gehören insbesondere Abfallerzeuger, Sortierer und Verwerter, Transporteure sowie Behörden im Vollzug und bei der Kontrolle.
Die Broschüren, Dokumente und FAQ können hier heruntergeladen werden:
Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträge
Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
FAQ-Liste grenzüberschreitende Abfallverbringung von Kunststoffabfall