Handel vor der Rücknahmepflicht
Beim E-Schrott noch schlecht aufgestellt
Die Ausweitung der Rücknahmepflicht soll die niedrige Sammelquote von nur 44,1 Prozent im Jahr 2020 steigern. Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte beträgt 65 Prozent und wird seit Jahren deutlich unterschritten.
Mit der neuen Pflicht für Lebensmitteleinzelhändler müssen Geräte wie Handys oder Mixer, die in keiner Kantenlänge 25 cm übersteigen, kostenlos und ohne den Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden. Wird ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank gekauft, so muss auch ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden. Zudem sind die Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht Lebensmitteleinzelhändler bei der Rücknahmepflicht von Elektroschrott unzureichend aufgestellt. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes unter den 13 größten Supermärkten, Discountern und Drogerien. Keines der befragten Unternehmen legte der DUH ein ausreichend verbraucherfreundliches Kommunikations- und Rücknahmekonzept vor.
Eine verbraucherfreundliche Rücknahmepraxis von alten Elektrogeräten sollte entweder durch eine Rückgabe in professionellen Sammelbehältnissen in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter ist zwingend notwendig, um Fehlwürfe oder eine Beraubung von Elektrogeräten zu verhindern. Bei der persönlichen Rückgabe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte ausreichend Personal vorhanden und geschult sein, damit es nicht zu langen Wartezeiten kommt. Für eine umfangreiche Information über die Rückgabemöglichkeiten muss es mindestens im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte gut sicht- und lesbare Hinweisschilder geben.
Neben Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelmenge ist auch entscheidend, was mit den gesammelten Altgeräten passiert. Hierzu sind die bei der DUH-Umfrage vorgelegten Konzepte ebenfalls völlig unzureichend. Obwohl bis zu 15 Prozent der gesammelten Elektrogeräte wiederverwendbar sind, hat keines der Unternehmen eine entsprechende Separierung der Geräte geplant. Damit werden voraussichtlich riesige Mengen funktionierender oder reparaturfähiger Elektrogeräte vernichtet. Auch die geplanten Vorgaben zum Recycling sind bei den allermeisten befragten Unternehmen ungenügend, weil die Einhaltung gängiger Entsorgungsstandards nicht sichergestellt wird.