ITAD warnt
Strompreisbremse dreht an der Gebührenschraube

07.12.2022 Nach der CO2-Bepreisung durch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes droht den MVA-Betreibern mit der Strompreisbremse der nächste Hammer. Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) warnt vor steigenden Müllgebühren.

Nach dem BEHG droht den MVA-Betreibern mit der Strompreisbremse der nächste Hammer.
© Foto: IMAGO / Schöning
Nach dem BEHG droht den MVA-Betreibern mit der Strompreisbremse der nächste Hammer.

Ende November hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG) beschlossen. Nach einer Erörterung in erster Lesung wird nun der zuständige Ausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten. Das Artikel-Gesetz regelt nach Angabe der ITAD unter anderem die Strompreisbremse mit der sogenannten Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen und den Wegfall der sogenannten vermiedenen Netzentgelte.

Betroffen von diesen Regelungen ist auch die Stromerzeugung in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB). Der Gesetzentwurf sei unter hohem zeitlichem Druck zustande gekommen und habe bedauerlicherweise nicht die spezifische rechtliche und tatsächliche Situation bei der Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Entsorgungssicherheit gewürdigt, so die ITAD in ihrer Mitteilung.

„Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind keine konventionellen Kraftwerke und Abfall ist kein klassischer Brennstoff. Vielmehr steht hier die Entsorgung von Abfällen im Vordergrund, nicht die Energieerzeugung“, erläutert Martin Treder von der ITAD.

„Andere Preismechanismen als im Energiemarkt“

Bei der Abfallentsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger spielten ganz andere Preismechanismen eine Rolle als bei der Erzeugung von Strom im Energiemarkt. Insbesondere die gebührenfinanzierten Müllverbrennungsanlagen beispielsweise im Rahmen von Zweckverbänden unterlägen komplexen preisrechtlichen Vorgaben. „So müssen beispielsweise bei kommunalen Anlagen die Erlöse aus der Energieerzeugung mit den Abfallgebühren verrechnet werden“, so die ITAD. Es entstünden genaugenommen keine Gewinne, insbesondere keine Übergewinne.

Werden nun die Stromerlöse gekappt und es erfolgt der Wegfall der vermiedenen Netzentgelten, müssen viele Thermische Abfallverbrennungsanlagen einen zweistelligen Millionenbetrag über die Abfallgebühren erheben. Wie dies operativ erfolgen soll, bereitet der Branche Kopfschmerzen, da die meisten Gebührenhaushalte bereits feststehen.

Massive Verwerfungen befürchtet

„Es könnte zu massiven Verwerfungen in der Abfallwirtschaft durch die Umverteilung (Entlastung bei Strom – Belastung bei den Abfallgebühren) kommen. Hinzu kommen noch Rechtsunsicherheiten bei den Gebührenberechnungen. Ausländische Anlagen könnten darüber hinaus Wettbewerbsvorteile erlangen, da die Bundesregierung einen weitaus höheren Betrag abschöpfen will, als die EU-Vorgaben vorsehen. Daher muss die Abfallverbrennung bei diesem Gesetzesvorhaben jetzt ausgenommen bleiben“, führt Treder weiter aus. „Die Folgen für die Branche sind derzeit nicht einschätzbar.“

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