Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Klima soll Schutzgut des Immissionsschutzrechtes werden

13.04.2023 Die Bundesregierung will das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufnehmen.

Das Klima soll Schutzgut des Immissionsschutzgesetzes werden.
© Foto: IMAGO/Zoonar
Das Klima soll Schutzgut des Immissionsschutzgesetzes werden.

Das ist dem Referentenentwurf zur Novelle des BImSchG zu entnehmen, den das Bundesumweltministerium in der vergangenen Woche an zahlreiche Unternehmen und Verbände zur Stellungnahme versendet hatte. Die Stakeholder hatten lediglich bis zum 11. April Zeit, zu dem umfangreichen Regelungswerk Stellung zu nehmen.

In der Begründung des Referentenentwurfs heißt es, dass zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 noch erreichen zu können. Die Geschwindigkeit der Emissionsminderung müsse verdreifacht werden: statt bisher um 15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente müssten die Emissionen nun jährlich um 36 bis 41 Millionen Tonnen sinken. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen seien in allen Sektoren unzureichend, konstatiert das BMUV im Referentenentwurf.

Immissionsschutzrechtliche Instrumentarium soll zum Klimaschutz eingesetzt werden

Daher will das BMUV künftig das immissionsschutzrechtliche Instrumentarium auch zur Erreichung der Klimaziele nutzen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die auf Grundlage des BImSchG erlassenen Verordnungen stellten einen geeigneten Regelungsort für ordnungsrechtliche Vorgaben an Anlagen und den Verkehr zum Schutz des Klimas dar, heißt es im Referentenentwurf.

Aus diesem Grund will das BMUV das BImSchG ausdrücklich um das Schutzgut „Klima“ erweitern. Damit soll hervorgehoben werden, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können. Das schaffe für den Erlass dieser Verordnungen eine sichere Rechtsgrundlage.

Des Weiteren will das Umweltministerium verschiedene Regeln zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vereinfachen und die Dauer der Verfahren verkürzen. Auch einzelne Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie (IED) sollen mit der Novelle umgesetzt werden: So soll künftig immer dann die Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren zur Änderung oder Erweiterung einer Industrieanlage beteiligt werden, wenn die Schwellenwerte nach der IED überschritten werden.

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