Spanien
Neue Registrierungspflicht für Verpackungen
Demnach ist Ende des Jahres im Staatsblatt von Spanien die neue Verpackungsverordnung veröffentlicht worden. In dieser habe sich die Definition des Produktherstellers erweitert, berichtet Zentek. Die Registrierungspflicht gelte nun auch für Verpacker, Importeure, Markeninhaber, Vertreiber, Paketdienste und Betreiber von Plattformen.
Ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten benennen
Für gewerbliche und Industrieverpackungen sowie Haushaltsverpackungen sind sie verpflichtet, sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis zu registrieren. Außerdem müsse die getrennte Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem gewährleistet sein. Die nach der Anmeldung erhaltene Registrierungsnummer sei in der gesamten Lieferkette in offiziellen Dokumenten zu führen. Ausländische Hersteller müssten einen Bevollmächtigten benennen.
Da jedes Mitgliedsland der EU die Vorgaben in eigene nationale Gesetze umsetzt, sei es für Hersteller und Inverkehrbringer von Waren durchaus herausfordernd, alle Verpflichtungen in ihren Zielmärkten zu erfüllen. „Mithilfe eines EPR-Compliance-Partners wie Zentek können Sie Ihrer Verantwortung nachkommen, ohne selbst jedes Gesetz im Blick haben zu müssen“, wirbt das Unternehmen.