UNEA-Resolution
Wo kommt denn das ganze Mikroplastik her?
In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung von Fraunhofer ‚Umsicht‘ sind die Quellen des Mikromüll-Eintrags benannt. Ein Kaleidoskop unseren zivilen Lebens – wir zeigen es unkommentiert in einer nicht enden wollenden Auflistung aus der Studie „Mikroplastikeinträge in die marine Umwelt“ von Fraunhofer:
- · Reifenabrieb von KFZ, Fahrrädern, Sportgeräten
- · Abrieb von Schuhsohlen
- · Abrieb und Verwitterung von Farben (insbesondere Fassadenfarben im Außenraum)
- · Schleifen und Sandstrahlen von Farbschichten
- · Tröpfchenverluste bei Malerarbeiten
- · Nassreinigung von Malerwerkzeug und Restentleerung von Farbgebinden
- · Freisetzung von Infill (Einfüllgranulat) und Abrieb von Fasern aus Kunstrasenplätzen
- · Abrieb und Verwitterung von Sportböden und Spielflächen (Laufbahnen, Fallschutz etc.)
- · Staubfreisetzung und Verluste bei Verarbeitung, Transport und Deponierung von kunststoffhaltigen Abfällen (Automobilabfall, Bauschutt, Papierrecycling etc.)
- · Ausbringung von kunststoffhaltigen Komposten und Gärresten (Fehlwürfe, ungenügende Abtrennung von Verpackungen, Hilfsstoffe wie Flockungshilfsmittel)
- · Freisetzung von Fasern aus Textilien beim Waschen und Trocknen in Haushalten, Waschsalons und Wäschereien · Freisetzung von Fasern beim Tragen/Nutzen von Textilien (Bekleidung, technische Textilien bspw. in Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau oder Architektur)
- · Verluste von Kunststoffpellets durch Unfälle oder Reinigung bei Herstellung, Transport und Verwendung · Abrieb und unsachgemäßes Entfernen von Fahrbahnmarkierungen
- · Freisetzung von Kunststoffen als Zuschlagsstoff in Asphalten durch Abrieb oder bei Abbrucharbeiten
- · Freisetzung von Kunststoffpellets als Verpackungsmaterial von Pflastersteinen
- · Freisetzung von Kunststoffen auf Baustellen durch Abrieb, Schnittverluste oder Staubbildung bei Abbrucharbeiten
- · Abrieb von Verpackungen (insbesondere Styropor für Transportverpackungen)
- · Freisetzungen von Kunststoffen aus Schleif- und Poliermitteln (in Form von Bindemitteln oder partikulären Zusätzen)
- · Abrieb und Verwitterung von landwirtschaftlichen genutzten Kunststoffprodukten (Folien, Pflanzbehälter, Pflanzhilfen etc.)
- · Polymere als Beschichtungs- und Hilfsstoff für Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Bodenverbesserer
- · Freisetzung von Kunststoffen aus Kosmetik, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln (Microbeads in Peelings, Trübungsmittel und filmbildende Dispersionen)
- · Abrieb von Reinigungsgeräten mit Borsten sowie Wischelementen aus Kunststoff (Besen, Kehrmaschinen, Scheibenwischer etc.)
- · Abrieb von Schneidfäden aus Rasentrimmern
- · Freisetzung von Kunststoffen beim Bohren, Schneiden oder Zerspanen von Halbzeugen
- · Abrieb von Antriebselementen aus Kunststoff (Riemen, Zahnräder, Gleitschienen etc.)
- · Abrieb und Schnittverluste an Wasser- und Abwasserrohren · Freisetzung von Kunststoffen aus Medikamenten (Bindemittel oder Beschichtung)
- · Fragmentierung von Kunststoffen aus Pyrotechnik
- · Abrieb von Spielgeräten (Spielplatzgeräte, Bälle)
- · Abrieb von Netzen, Seilen und anderen Ausrüstungsbestandteilen aus Kunststoff in der Fischerei und Schifffahrt (insbesondere Dolly Ropes)
- · Abrieb von Radiergummis und Reinigungsschwämmen
- · Unsachgemäße Entsorgung von Kunststoffkontaktlinsen
- · Abrieb und Schnittverluste von Elektrokabeln (z. B. bei der Erdverlegung, in Windkraftanlagen etc.)
- · Freisetzung von kunststoffhaltigem Glitter und Konfetti durch unzureichende Reinigung
- · Abrieb von Schallplatten
- · Abrieb von Küchenutensilien (beschichtete Pfannen, Küchenhelfer, Schneidbrettchen aus Kunststoff etc.)
- · Abrieb an Förder- und Fließbändern (Steine- und Erdenindustrie, Metallurgie, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung etc.)
- · Verluste und Fragmentierung von Kabelbindern (als Elemente von Zäunen, Telekommunikationsanlagen etc.)
- · Abrieb oder unsachgemäße Reinigung bei der Entschichtung von Schiffsbeschichtungen, wasserbaulichen Anlagen oder Bojen
- · Freisetzung von Lasersinterpulvern durch Unfälle oder unsachgemäße Reinigung
- · Abrieb von gewachsten Oberflächen oder direkte Freisetzung von mikronisierten Wachsen bei unsachgemäßer Reinigung
- · Freisetzung von Flockungshilfsmitteln oder Ionentauschern bei der Abwasserbehandlung.