UNEA-Resolution
Wo kommt denn das ganze Mikroplastik her?

07.03.2022 Anlässlich der 5. UNEA-Konferenz in Nairobi, die vergangene Woche beendet wurde und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der „Runde Tisch Meeresmüll“ eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee.

Mikroplastik ist allgegenwärtig, wie die Auflistung zeigt.
© Foto: Imago
Mikroplastik ist allgegenwärtig, wie die Auflistung zeigt.

In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung von Fraunhofer ‚Umsicht‘ sind die Quellen des Mikromüll-Eintrags benannt. Ein Kaleidoskop unseren zivilen Lebens – wir zeigen es unkommentiert in einer nicht enden wollenden Auflistung aus der Studie „Mikroplastikeinträge in die marine Umwelt“ von Fraunhofer: 

  • · Reifenabrieb von KFZ, Fahrrädern, Sportgeräten
  • · Abrieb von Schuhsohlen
  • · Abrieb und Verwitterung von Farben (insbesondere Fassadenfarben im Außenraum)
  • · Schleifen und Sandstrahlen von Farbschichten
  • · Tröpfchenverluste bei Malerarbeiten
  • · Nassreinigung von Malerwerkzeug und Restentleerung von Farbgebinden
  • · Freisetzung von Infill (Einfüllgranulat) und Abrieb von Fasern aus Kunstrasenplätzen
  • · Abrieb und Verwitterung von Sportböden und Spielflächen (Laufbahnen, Fallschutz etc.)
  • · Staubfreisetzung und Verluste bei Verarbeitung, Transport und Deponierung von kunststoffhaltigen Abfällen (Automobilabfall, Bauschutt, Papierrecycling etc.)
  • · Ausbringung von kunststoffhaltigen Komposten und Gärresten (Fehlwürfe, ungenügende Abtrennung von Verpackungen, Hilfsstoffe wie Flockungshilfsmittel)
  • · Freisetzung von Fasern aus Textilien beim Waschen und Trocknen in Haushalten, Waschsalons und Wäschereien · Freisetzung von Fasern beim Tragen/Nutzen von Textilien (Bekleidung, technische Textilien bspw. in Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau oder Architektur)
  • · Verluste von Kunststoffpellets durch Unfälle oder Reinigung bei Herstellung, Transport und Verwendung · Abrieb und unsachgemäßes Entfernen von Fahrbahnmarkierungen
  • · Freisetzung von Kunststoffen als Zuschlagsstoff in Asphalten durch Abrieb oder bei Abbrucharbeiten
  • · Freisetzung von Kunststoffpellets als Verpackungsmaterial von Pflastersteinen
  • · Freisetzung von Kunststoffen auf Baustellen durch Abrieb, Schnittverluste oder Staubbildung bei Abbrucharbeiten
  • · Abrieb von Verpackungen (insbesondere Styropor für Transportverpackungen)
  • · Freisetzungen von Kunststoffen aus Schleif- und Poliermitteln (in Form von Bindemitteln oder partikulären Zusätzen)
  • · Abrieb und Verwitterung von landwirtschaftlichen genutzten Kunststoffprodukten (Folien, Pflanzbehälter, Pflanzhilfen etc.)
  • · Polymere als Beschichtungs- und Hilfsstoff für Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Bodenverbesserer
  • · Freisetzung von Kunststoffen aus Kosmetik, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln (Microbeads in Peelings, Trübungsmittel und filmbildende Dispersionen)
  • · Abrieb von Reinigungsgeräten mit Borsten sowie Wischelementen aus Kunststoff (Besen, Kehrmaschinen, Scheibenwischer etc.)
  • · Abrieb von Schneidfäden aus Rasentrimmern
  • · Freisetzung von Kunststoffen beim Bohren, Schneiden oder Zerspanen von Halbzeugen
  • · Abrieb von Antriebselementen aus Kunststoff (Riemen, Zahnräder, Gleitschienen etc.)
  • · Abrieb und Schnittverluste an Wasser- und Abwasserrohren · Freisetzung von Kunststoffen aus Medikamenten (Bindemittel oder Beschichtung)
  • · Fragmentierung von Kunststoffen aus Pyrotechnik
  • · Abrieb von Spielgeräten (Spielplatzgeräte, Bälle)
  • · Abrieb von Netzen, Seilen und anderen Ausrüstungsbestandteilen aus Kunststoff in der Fischerei und Schifffahrt (insbesondere Dolly Ropes)
  • · Abrieb von Radiergummis und Reinigungsschwämmen
  • · Unsachgemäße Entsorgung von Kunststoffkontaktlinsen
  • · Abrieb und Schnittverluste von Elektrokabeln (z. B. bei der Erdverlegung, in Windkraftanlagen etc.)
  • · Freisetzung von kunststoffhaltigem Glitter und Konfetti durch unzureichende Reinigung
  • · Abrieb von Schallplatten
  • · Abrieb von Küchenutensilien (beschichtete Pfannen, Küchenhelfer, Schneidbrettchen aus Kunststoff etc.)
  • · Abrieb an Förder- und Fließbändern (Steine- und Erdenindustrie, Metallurgie, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung etc.)
  • · Verluste und Fragmentierung von Kabelbindern (als Elemente von Zäunen, Telekommunikationsanlagen etc.)
  • · Abrieb oder unsachgemäße Reinigung bei der Entschichtung von Schiffsbeschichtungen, wasserbaulichen Anlagen oder Bojen
  • · Freisetzung von Lasersinterpulvern durch Unfälle oder unsachgemäße Reinigung
  • · Abrieb von gewachsten Oberflächen oder direkte Freisetzung von mikronisierten Wachsen bei unsachgemäßer Reinigung
  • · Freisetzung von Flockungshilfsmitteln oder Ionentauschern bei der Abwasserbehandlung.

 

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