Verbot von Einweg-E-Zigaretten
BDE begrüßt bayerischen Kabinettsbeschluss
„Mit seinem Beschluss schafft das Kabinett in München eine wichtige Voraussetzung, dieser besonders unsinnigen Rohstoffverschwendung zügig ein Ende zu setzen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Donnerstag in Berlin.
Vergangene Woche hatte das bayerische Kabinett beschlossen, die Bundesregierung mit einer Bundesratsinitiative aufzufordern, sich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene einzusetzen. Einweg-E-Zigaretten fänden in Deutschland immer mehr Zuspruch, so das bayerische Kabinett.
Umsatz mit E-Zigaretten steigt 2022 um 40 Prozent
Der Gesamtumsatz mit E-Zigaretten in Deutschland wird für das Jahr 2022 auf rund 575 Millionen Euro geschätzt. Das sind rund 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schätzungen zufolge ist die Steigerung insbesondere auf Wegwerfprodukte zurückzuführen.
Angesichts dieser Entwicklung hatte der BDE bereits im vergangenen Jahr ein umfassendes Verbot gefordert. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Beschluss der bayerischen Staatsregierung ist uneingeschränkt zu begrüßen. Er ist der erste notwendige Schritt zum Ziel, Einweg-E-Zigaretten komplett aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Verbot ist die einzig richtige Konsequenz. Der Politik ist bereits das Verbot von Wattestäbchen oder Trinkhalmen aus Plastik gelungen. Deshalb sollte eine Untersagung dieses Drecks erst recht funktionieren.“
Entsorgung über den Restmüll kann Brände verursachen
Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Nach vollständigem Gebrauch sind sie deshalb Elektroschrott und grundsätzlich in vorgesehenen Sammelstellen oder beim jeweiligen Verkäufer ordnungsgemäß zu entsorgen. Dennoch werden erhebliche Mengen der Einweg-E-Zigaretten über den Restmüll entsorgt. Dies führt zum einen zu einem Rohstoffverlust, zum anderen besteht die Gefahr von Bränden durch die enthaltenen Batterien.
Bayern setzt sich nach Angaben der Staatsregierung seit langem für eine deutliche Reduzierung von Plastikmüll und ein erweitertes Verbot von Einwegerzeugnissen ein. Allerdings fehlten den Ländern bisher eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken.
Verbot über eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Von der EU-Einwegplastik-Richtlinie und der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes sind nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst, wie beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme. Mit der Bundesratsinitiative will Bayern die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie einzusetzen, ein späteres Verbot könnte dann durch Verankerung in der Einwegkunststoffverbotsverordnung erfolgen.