Verbrennung von Siedlungsabfällen
In Emissionshandel integrieren
Aus Sicht des bvse könne dies zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen
„Eine CO2-Bepreisung ist ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und einer, aus unserer Sicht, höherwertigeren energetischen Verwertung. Teurere Verbrennungspreise werden die Bemühungen verstärken, mehr Stoffe für das Recycling getrennt zu halten oder aus einem Gemisch auszusortieren“, erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.
Zudem sieht der Entsorger-Verband mit entsprechenden Anpassung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Chance, auch wieder gleiche wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen herzustellen. „Die derzeitige Rechtslage stellt eine Bevorzugung der klassischen Müllverbrennung gegenüber der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen, beispielsweise in Zementwerken, dar. Letztere unterliegt bereits dem EU-ETS Handel. Dieser wettbewerbspolitische Nachteil muss endlich ausgeglichen werden“, fordert Rehbock.
Im Zuge einer Änderung des BEHG sei außerdem notwendig, den Grundsatz der Steuerschuld anzupassen: „Im Europäischen Emissionshandel ist derjenige Steuerschuldner, der den Brennstoff verwendet und damit als CO2-Emittent auftritt. Dies ist ein logischer Schritt. Nicht nur aus Gründen der Vereinheitlichung muss es auch so im nationalen Emissionshandel, bezogen auf die Abfallbranche, geregelt werden“, fordert der bvse-Hauptgeschäftsführer.