BDE
Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall
Bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen gilt die Regel der Getrennterfassung von Abfallströmen. Nach der Gewerbeabfallverordnung dürfen daher nur ausnahmsweise Abfallgemische bei Gewerbebetrieben anfallen. Solche Gemische unterliegen der Vorbehandlungspflicht und müssen regelmäßig einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen ergeben sich aus Paragraph 6 der Gewerbeabfallverordnung. Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben danach zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings, insbesondere der Abfallfraktionen Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Metall sowie Holz, ihre Anlagen mit bestimmten Komponenten auszustatten.
Mehrere Bundesländer hatten in den letzten Monaten Übersichten der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall für ihr jeweiliges Territorium veröffentlicht. An dieser Stelle wurden die bisher veröffentlichten Listen aus den einzelnen Bundesländern zusammengetragen und ergänzt.
Listen der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
Der BDE rechnet damit, dass weitere Bundesländer ihre Übersichten online stellen werden.
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