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Exporte von Gebrauchttextilien und Textilabfällen differenziert betrachten

13.02.2023 Abfälle und Produkte, die nicht mehr dem Abfallregime unterfallen, müssen beim Export differenziert betrachtet werden. Dies machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock Anfang Februar in einem Schreiben an den Vorsitzenden der deutschen Umweltministerkonferenz 2023, den nordrhein-westfälischen Umweltminister Oliver Krischer, deutlich.

Mitumba-Markt in Tansania: Die Wiederverwendung gebrauchter Kleider ist auch im Ausland sinnvoll, schreibt der bvse.
© Foto: IMAGO/Joerg Boethling
Mitumba-Markt in Tansania: Die Wiederverwendung gebrauchter Kleider ist auch im Ausland sinnvoll, schreibt der bvse.

„Die im Beschluss der 99. Umweltministerkonferenz zu Regelungen zum nachhaltigen Umgang mit Alttextilien zum Schutz der Umwelt im November veröffentlichte Aussage, Falsch-Deklaration von Textilabfällen als gebrauchte Textilien sei die Hauptproblematik beim Export in Nicht-OECD-Länder, ist nicht richtig und bedarf der Klarstellung“, so Rehbock.

Textilabfälle werden unter dem Basel-Code B3030 (Anlage IX des Basler Übereinkommens) verbracht, heißt es in einer Mitteilung des bvse. Bei den unter der Zolltarifnummer 63090000 als Waren und Produkte exportierten Gebrauchttextilien handele es sich um gesammelte Alttextilien, die nach einem aufwendigen und kostenintensiven Sortierprozess als tragfähige und somit marktfähige Kleidungsstücke und Haushaltswaren in die jeweiligen Absatzmärkte vermarktet werden.

„Die Konformität dieser Ausfuhren wird regelmäßig durch die deutschen Behörden vor Ort überprüft. Es kann also keine Rede davon sein, dass mit einer falschen Deklaration gearbeitet wird“, stellte der bvse-Hauptgeschäftsführer klar.

„In diesem Zusammenhang begrüßen wir sehr die Bestrebungen der EU-Kommission, mit der Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung rechtssichere Kriterien für die Unterscheidung zwischen Gebrauchtwaren und Abfällen, insbesondere in Bezug auf Alttextilien, festzulegen“, machte Rehbock deutlich.

Wiederverwendung gebrauchter Textilien als Secondhandware im In- und Ausland sinnvoll

In Deutschland werden nach der bvse-Textilstudie 2020 Bedarf, Konsum, Wiederverwendung und Verwertung von Bekleidung und Textilien in Deutschland jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen Altkleider und Schuhe gesammelt.

Mittels kostenintensiver und aufwendiger händischer Sortierverfahren in den Sortierwerken erziele die Textilrecyclingbranche hohe Wiederverwendungsquoten und sorge für eine sinnvolle und ressourcenschonende Verwendung wertvoller Ressourcen, schreibt der Verband.

Allerdings sei der Bedarf an tragfähigen Alttextilien in Deutschland bei weitem nicht so groß, wie das Sammelaufkommen. Vor diesem Hintergrund seien weltweite Märkte entstanden, die einerseits den Bedarf an tragbarer Secondhandkleidung decken und anderseits positive Beschäftigungseffekte in den Empfängerländern schaffen – im Handel oder in Nebengewerken, wie dem Transportgewerbe.

„Ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr von Alttextilien würde die von der Politik geforderte Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft von vorneherein verhindern“, warnte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Umdenken ist notwendig

Um dem Problem wachsender Textilberge Herr zu werden, sei ein Umdenken sowohl bei der Textilindustrie als auch bei den Verbrauchern dringend notwendig, forderte Rehbock. Die übliche Nutzungsdauer von Textilien habe durch den Fast-Fashion Trend in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Billigwaren führten zu niedriger Qualität mit negativen Folgen für die Reparierbarkeit und die Langlebigkeit der Kleidung. Zudem ließen sich diese Stoffe nur schwer wiederverwerten.

Hoffnung in neue Ökodesign-Verordnung

„Daher begrüßen wir die Ziele der von der EU-Kommission im März 2022 veröffentlichten Strategie für nachhaltige Textilien und den Vorschlag zu einer neuen Ökodesign-Verordnung. Diese ist dringend erforderlich, damit strukturelle Schwächen entlang der textilen Wertschöpfungskette endlich ausgeräumt werden können“, so Rehbock.

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