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Mantelverordnung soll Tür öffnen für mehr Kreislaufwirtschaft
"Wir wollen, dass die Mantelverordnung eine gute Rechtsgrundlage für die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen wird. Deshalb ist für den bvse neben einer Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen, welche im Übrigen auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung politisch vereinbart ist, auch eine verbindliche Regelung wichtig, die festschreibt, dass mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen werden müssen. Schon jetzt gibt es entsprechende Regelungen in weiten Teilen Deutschlands für einen Produktstatus von Recyclingbaustoffen: In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und auch in Bayern. Die Mantelverordnung muss für alle am Baugeschehen Beteiligten auch praxis- und vollzugstauglich sein: Wir setzen uns deshalb auch weiterhin für ein einheitliches Analyseverfahren für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen ein. Schon seit 15 Jahren betonen wir die Notwendigkeit, dass nur ein einheitliches Analyseverfahren eine zuverlässige Einstufung, die eine Grundvoraussetzung für einen praktikablen Umgang mit der Mantelverordnung ist, gewährleistet."
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