Ökodesign-Richtlinie
Rat beschließt Vernichtungsverbot für Textilien
Ausnahmen vom Vernichtungsverbot soll es für Kleinst- und Kleinunternehmen geben. Für mittelgroße Unternehmen soll es eine Übergangsfrist geben. Kraftfahrzeuge sollen darüber hinaus aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Außerdem soll den Unternehmen eine Mindestfrist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden.
Verordnung soll bestehende Ökodesign-Richtlinie ersetzen
Die neue Verordnung wird die bestehende Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzen und den Anwendungsbereich erweitern, um Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren auf dem EU-Markt festzulegen. Sie führt einen digitalen Produktpass ein und legt Regeln für die Transparenz und das Verbot der Vernichtung von unverkauften Verbrauchsgütern fest.
„Wenn wir wirklich nachhaltige europäische Produkte auf dem Markt haben wollen, müssen wir das Problem von Anfang an angehen: bei ihrem Design. Die Ökodesign-Verordnung wird dafür sorgen, dass die auf dem EU-Markt verkauften Produkte fit und bereit für den grünen Wandel sind“, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Edda Busch.
Die nächsten Schritte
Mit der heute vereinbarten allgemeinen Ausrichtung ist die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Auf dieser Basis wird die Ratspräsidentschaft die Verhandlungem mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt angenommen hat.