BEHG
Bundesrat winkt Novelle durch

28.10.2022 Der Bundesrat hat heute die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) endgültig verabschiedet. Die zweite und dritte Lesung erfolgte in einem Block mit zahlreichen anderen Beschlüssen ohne weitere Aussprache.

Der Bundesrat hat die Novelle des BEHG heute final verabschiedet. Das Gesetz soll noch im November in Kraft treten.
© Foto: IMAGO / Werner Otto
Der Bundesrat hat die Novelle des BEHG heute final verabschiedet. Das Gesetz soll noch im November in Kraft treten.

Damit wird die Abfallverbrennung ab dem Jahr 2024 in den Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandels einbezogen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung bereits ab dem kommenden Jahr vorgesehen. Die Fraktionen der Ampelkoalition hatten sich allerdings darauf geeinigt, die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das BEHG um ein Jahr zu verschieben.

Die Änderung gewähre somit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen einen verlängerten Zeitraum zur Umsetzung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung, heißt es in einer Mitteilung des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Entscheidung der Länderkammer. Das novellierte BEHG schaffe nunmehr die erforderlichen Ausgestaltungsregelungen für die erstmalige CO2-Bepreisung auch dieser Brennstoffe und eröffne somit den „Normalbetrieb“ des BEHG.

CO2-Preise steigen langsamer

Die CO2-Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt darüber hinaus mit der Novelle langsamer an als bisher geplant. Im kommenden Jahr wird die Erhöhung ausgesetzt. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel werden über Förderprogramme zur klimafreundlichen Gebäudesanierung, bei der E-Auto-Förderung oder zur Steuerentlastung an die Bürger ausgeschüttet.

„Fossile Energien haben in der Klimakrise keine Zukunft mehr. Die aktuelle Energiekrise zeigt das umso mehr. Klimaschutz geht aber nicht ohne soziale Gerechtigkeit, beides muss immer Hand in Hand gehen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Deshalb verringern wir die CO2-Abgabe in den kommenden Jahren um rund ein Drittel. Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwärtigen Energiekrise. Gleichzeitig nutzen wir die Einnahmen aus den CO2-Abgaben der Unternehmen, um damit unter anderem Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge zu finanzieren. Das kommt allen Bürger und Bürgerinnen zu Gute und erleichtert den Umstieg auf erneuerbare Energien.“

Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird mit der Novelle um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben, um Privathaushalte und Wirtschaft angesichts der stark angestiegenen Energiepreise zum Jahreswechsel nicht zusätzlich mit einer höheren Kohlenstoff-Bepreisung zu belasten.

Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 Euro gesenkt.

Inkrafttreten noch im November

Das geänderte BEHG wird nach der finalen Verabschiedung im Bundesrat jetzt ausgefertigt und verkündet. Es noch nach Angaben des BMWK noch im November 2022 in Kraft treten.

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