CO2-Preis
BEHG geht in die parlamentarischen Beratungen

29.09.2022 Es wird ernst: Die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist gestern in erster Lesung im Plenum des Parlamentes angenommen worden und wird nun in den parlamentarischen Ausschüssen des Bundestages beraten.

Der CO2-Preis könnte die Abfallgebühren erhöhen.
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Der CO2-Preis könnte die Abfallgebühren erhöhen.

Zur ersten Lesung gab es im Plenum eine mündliche Aussprache, was heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist. Oft werden Reden einfach zu Protokoll gegeben und Journalisten dürfen sich anschließend heraussuchen, was die Abgeordneten gesagt hätten – wenn sie denn etwas gesagt hätten. Doch beim BEHG gab es offenbar Redebedarf – wegen der hohen Energiepreise und der Inflation sind zusätzliche Belastungen für die Bürger potenzieller politischer Sprengstoff – denn letztlich muss sich jeder Abgeordnete in seinem Wahlkreis die Frage stellen lassen, warum er in gerade dieser Situation für ein Gesetz stimmt, das vor Ort für höhere Müllgebühren sorgen wird.

Die Bundestagsabgeordnete Lisa Badum von den Grünen hat das nicht wirklich interessiert. Badum verteidigte das Gesetz und verwies unter anderem auf die weltweite Ressourcenknappkeit sowie die mit der Müllverbrennung entstehenden CO2-Emissionen. Außerdem hätten die Müllverbrenner in den vergangenen Jahren rund eine Milliarde Euro gespart, weil Abfälle nicht wie andere Emittenten am europäischen Emissionshandel teilnehmen müssten. Hinsichtlich der entstehenden Kosten verwies Badum auf die derzeitigen Energiepreise, von denen auch die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen profitierten.

Ampel-Abgeordnete deuten mögliche Entlastung für die Bürger an

Auch Olaf in der Beek von der FDP befürwortete den Gesetzentwurf. Der Emissionshandel sei das effektivste System zur Reduzierung von Emissionen. Außerdem schaffe das BEHG gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Abfallverbrennung, da Kraftwerke und Zementhersteller, die Abfälle als Ersatzbrennstoffe nutzten, schon lange einen CO2-Preis über den europäischen Emissionshandel zahlten. In der Beek zeigte sich allerdings offen über Entlastungen für Bürger und Unternehmen zu reden. „Alle Belastungen für Haushalte und Unternehmen müssen sorgfältig abgewogen werden. Das werden wir in den Berichterstatterrunden sicherlich tun.“

Etwas ähnliches deutete Nina Scheer von der SPD an. Die Sozialdemokratin verteidigte die CO2-Bepreisung als marktwirtschaftliche Komponente im Kampf gegen den Klimawandel als solches, verwies aber auch auf die Belastungen der Menschen in Folge von Inflation und hoher Energiekosten, die bereits zu Entlastungspaketen von 90 Milliarden Euro geführt hätten. „Vor diesem Hintergrund sind auch die Verhandlungen über diesen jetzt von uns eingebrachten Gesetzentwurf zu sehen – auch unter Bezugnahme der Vereinbarungen in der Ampelkoalition darüber, dass wir in diesem Jahr keine Erhöhungen wollen, weil wir keine Überforderungen der Menschen möchten. Das ist eine Verständigung, die sich natürlich auch in diesem Gesetzgebungsverfahren niederschlagen wird“, sagte Scheer.

Kritik von CDU und VKU

Thomas Gebhart von der CDU lehnt das Gesetzesvorhaben als solches ab, da es keine Lenkungswirkung entfalte. Außerdem bedürfe es eines Rückerstattungsmechanismus‘. „Die CO2-Bepreisung muss einhergehen mit einer gleichzeitigen Entlastung. Die CO2-Bepreisung darf eben nicht zu einem reinen Einnahmeinstrument des Staates werden, sondern sie soll ein Lenkungsinstrument sein. In diesem Gesetz fehlt dieser Rückerstattungsmechanismus. So wie es hier vorgesehen ist, wird die CO2-Abgabe für die Müllverbrennung ein reines Einnahmeinstrument des Staates“, sagte Gebhart.

Im Vorfeld der Aussprache im Plenum des Bundestages hatte sich der Verband kommunaler Unternehmen noch einmal zu Wort gemeldet. „In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger dringend vermieden werden. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, können wir daher nicht nachvollziehen. Niemand versteht, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung würde dann mit der einen Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

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