CO2-Preis ab 2024
Das BEHG kommt

24.10.2022 Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Ampelkoalition die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke haben gegen den Gesetzentwurf gestimmt.

Plenarsaal des Bundestages: Hier ist am Donnerstag Abend die BEHG-Novelle beschlossen worden.
© Foto: IMAGO / Political-Moments
Plenarsaal des Bundestages: Hier ist am Donnerstag Abend die BEHG-Novelle beschlossen worden.

Wie bereits berichtet, wird das BEHG erst ab dem 1. Januar 2024 auf die Abfallverbrennung angewendet und damit ein Jahr später als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Darüber hinaus ist das Gesetz auf Anlagen mit dem Hauptbrennstoff Altöl ausgeweitet worden, die ab 2024 ebenfalls berichtpflichtig nach dem BEHG werden.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, die 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr zu verschieben. Wenn die Abfallverbrennung 2024 in das BEHG aufgenommen wird, wird der CO2-Preis damit bei 35 € pro Tonne CO2 liegen. Der Preiskorridor von 55 bis 65 € ab dem Jahr 2026 bleibt erhalten.

Details zur Ermittlung der Emissionen nach wie vor unklar

Unklar ist nach wie vor, wie die Emissionen aus der Müllverbrennung konkret ermittelt werden sollen. Die Koalitionsfraktionen haben im Gesetz selbst einige Präzisierungen vorgenommen: So sollen die Standardwerte so bemessen werden, „dass eine Unterschätzung der Brennstoffemissionen des jeweiligen Brennstoffs ausgeschlossen erscheint“.

Laut Begründung soll damit klargestellt werden, dass die Standardfaktoren keine Durchschnittswerte abbilden, „sondern jeweils so bemessen sein sollen, dass die Emissionen insgesamt nicht unterschätzt werden.“ Was das konkret bedeutet, wird voraussichtlich erst in der neuen Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) deutlich, die derzeit im Referentenentwurf vorliegt.

Die Reden der zweiten und dritten Lesung sowie alle Dokumente zur Novelle des BEHG können in der Mediathek des Deutschen Bundestages abgerufen werden.

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