EU-Parlament stimmt für Reform des Emissionshandels
Müllverbrennungsanlagen möglicherweise ab 2028 im EU-ETS
Die Aufnahme der Thermischen Abfallverwertungsanlagen in den Emissionshandel ist allerdings noch nicht sicher. Die Europäische Kommission soll zunächst eine entsprechende Folgenabschätzung vornehmen. Zwar gilt die Kommission gemeinhin als eher kritisch hinsichtlich der Rolle der thermischen Abfallverwertung in der Kreislaufwirtschaft. Dennoch ist der Status der Thermik nach wie vor nicht sicher.
Hinzu kommt, dass die deutschen Müllverbrennungsanlagen ab dem kommenden Jahr dem BEHG unterliegen werden. Die Einbeziehung der Thermik in den Brennstoffemissionshandel wird von zwar von einigen begrüßt, von vielen Stakeholdern in der Branche als ein nationaler Alleingang kritisiert. Befürchtet wird, dass Abfallgemische nach einer Aufbereitung in Anlagen im europäischen Ausland verbrannt werden, wo der CO2-Preis nicht anfällt.
Deutsche Müllverbrennungsanlagen fallen 2027 in ein Regelungsloch
Hinzu kommt, dass das BEHG im Jahr 2027 vom Europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II) abgelöst werden soll, während Siedlungsabfälle frühestens ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel aufgenommen werden. Nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) wird der Preis für BEHG-Zertifikate aber bereits 2026 deutlich höher liegen als der CO2-Preis im ETS II. Als Folge müssten in Deutschland ab 2027 – wenn das europaweite ETS II das nationale BEHG ersetzt – zusätzliche Instrumente implementiert werden, damit die in Deutschland angestrebten Emissionsreduktionsziele erreicht werden könnten.
Die deutschen Müllverbrennungsanlagen fallen zudem ab 2027 in ein Regelungsloch und können so weder Kosten noch Gebühren vernünftig kalkulieren, so der VKU. „Dies zeigt, dass gerade für Siedlungsabfälle nur ein einheitlicher europäischer Bepreisungsmechanismus sinnvoll sein kann, der alle abfallstämmigen Treibhausgase gleichermaßen erfasst“, sagte ein Sprecher des VKU.
Aus Sicht des VKU wird es allerdings auch darauf ankommen, dass durch eine solche Ausweitung des Emissionshandels Abfälle nicht in die viel klimaschädlichere Deponierung umgelenkt werden. Der Verband hält daher entweder ein EU-weites Deponierungsverbot oder die Einbeziehung deponiestämmiger Methanemissionen in den Emissionshandel für notwendig.