Einigung in Brüssel
Müllverbrennung könnte ab 2028 in den EU-Emissionshandel

19.12.2022 Die Müllverbrennung könnte ab dem Jahr 2028 in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) einbezogen werden. Rat und EU-Parlament haben sich am frühen Sonntagmorgen nach einem Verhandlungsmarathon auf eine entsprechende Reform des EU-ETS geeinigt. Die Einigung bedarf noch der formellen Zustimmung der beiden europäischen Co-Gesetzgeber.

Ab 2028 könnte die Müllverbrennung in den EU-Emissionshandel einbezogen werden.
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Ab 2028 könnte die Müllverbrennung in den EU-Emissionshandel einbezogen werden.

Demnach könnten künftig auch Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung ist das europäische Emissionshandelssystem einbezogen werden. Die Kommission werde bis Ende 2026 prüfen, ob der Sektor der Abfallverbrennung ab 2028 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden kann und ob Ausnahmeregelungen bis 2031 notwendig sind, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Rat und Parlament.

Allerdings einigten sich Rat und Parlament darauf, dass für den Fernwärmesektor in bestimmten Mitgliedstaaten und unter bestimmten Bedingungen zusätzliche übergangsweise kostenlose Zuteilungen gewährt werden können, um Investitionen in die Dekarbonisierung dieses Sektors zu fördern. Die Co-Gesetzgeber wollen allerdings die Ausnahmeregelung für Anlagen zur Stromerzeugung streichen und die verbleibenden Zertifikate in den Modernisierungsfonds überführen, um die Modernisierung, Diversifizierung und nachhaltige Umgestaltung des Energiesektors zu unterstützen.

Emissionshandel soll verschärft werden

Insgesamt wollen Rat und Parlament den Emissionshandel in der EU verschärfen. Das Gesamtziel der Emissionsreduzierung in den unter das EU-EHS fallenden Sektoren soll bis 2030 auf 62 Prozent erhöht werden.

Die Co-Gesetzgeber wollen darüber hinaus die Gesamtobergrenze für Emissionen um 90 bzw. 27 Millionen Zertifikate über zwei Jahre herabsetzen und die Obergrenze um jährlich 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent von 2028 bis 2030 reduzieren.

Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wollen Rat und Parlament stärken, indem die erhöhte jährliche Annahmerate von Zertifikaten (24 Prozent) über 2023 hinaus verlängert und eine Schwelle von 400 Millionen Zertifikaten festgelegt wird.

Der Rat und das Parlament haben sich darauf geeinigt, den Mechanismus gegen übermäßige Preisschwankungen zu verstärken, indem unter anderem eine automatische Freigabe von Zertifikaten aus der MSR für den Markt vorgesehen wird.

Kostenlose Zuteilungen sind ein Auslaufmodell

Anlagen, die in den Genuss kostenloser Zuteilungen kommen, müssen künftig bestimmte Auflagen erfüllen, u. a. in Form von Energieaudits und bei bestimmten Anlagen von Klimaneutralitätsplänen.

Was die Sektoren betrifft, die unter das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) fallen – Zement, Aluminium, Düngemittel, Stromerzeugung, Wasserstoff, Eisen und Stahl sowie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl von nachgelagerten Produkten – haben sich der Rat und das Parlament darauf geeinigt, die kostenlosen Zertifikate für diese Sektoren über einen Zeitraum von neun Jahren zwischen 2026 und 2034 abzuschaffen. In dieser Zeit soll der Grenzausgleichmechanismus nur für den Teil der Emissionen gelten, für den im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems keine kostenlosen Zertifikate vergeben werden. Damit sollen die Regeln der Welthandelsorganisation vollständig eingehalten werden.

Die kostenlosen Zertifikate sollen zu Beginn langsamer und am Ende dieses Zeitraums beschleunigt abgebaut werden. Unterstützung für die Dekarbonisierung dieser Sektoren sollen vom Innovationsfonds kommen. Darüber hinaus wird ein Teil der freien Zuteilungen, die sich aus der Anwendung der Konditionalität ergeben, an die Mitgliedstaaten zur Versteigerung übertragen, um das Restrisiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern. Vor 2026 soll die Kommission die Auswirkungen des CBAM, einschließlich des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen, überprüfen und feststellen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

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