Müllverbrennung
Wie geht es weiter beim BEHG?
So hatte beispielsweise die SPD-Fraktion bei ihrer Klausur in Dresden am 2. September einstimmig ein Entlastungspaket beschlossen, mit dem der turnusmäßige Anstieg des CO2-Preises im BEHG für zwei Jahre ausgesetzt werden soll. Ob das allerdings bedeutet, dass auch die CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung verschoben werden soll, ist derzeit unklar. Es gebe allerdings entsprechende Signale aus der Fraktion, hieß es aus Branchenkreisen.
Bundesregierung sieht offenbar keinen Grund zur Aussetzung der CO2-Bepreisung
Eingang in das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung hat der Dresdner Beschluss allerdings nur zum Teil gefunden. So hatte sich die Bundesregierung nur dazu durchringen können, die Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr auszusetzen. Was das hinsichtlich der geplanten Einbeziehung der Müllverbrennung in den nationalen Brennstoff-Emissionshandel heißt, ist derzeit unklar. Im Ergebnisprotokoll findet man dazu keine Aussage.
Allerdings scheint die Bundesregierung fest entschlossen zu sein, ihre Agenda in diesem Punkt umzusetzen. „Im Hinblick auf die Einbeziehung von Abfallbrennstoffen haben sich aus einer im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführten Studie keine Anhaltspunkte ergeben für ein Erfordernis, Abfallbrennstoffe noch länger als gesetzlich vorgesehen von der CO2-Bepreisung des BEHG freizustellen“, soll es gut informierten Kreisen zufolge in einem auf den 7. September datierten Schreiben des Umweltstaatssekretärs Patrick Graichen an den CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz heißen.
Showdown im Bundestag
Doch Gesetze werden von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Da es sich beim BEHG um ein Einspruchsgesetz handelt, ist die Zustimmung der Länderkammer nicht notwendig. Der Bundesrat kann lediglich verlangen, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Einen möglichen Einspruch kann der Bundestag allerdings mit Mehrheit überstimmen.
Die Länder haben damit kein allzu scharfes Schwert in der Hand, wenn sie am Freitag (16.09.) ihre „Empfehlung“ zum BEHG abgeben. Entscheidend ist der Bundestag – und einer Binsenweisheit zufolge verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es hereinkommt.
Wie es hieß, wird die erste Lesung im Bundestag voraussichtlich am 29.09. stattfinden. Anschließend wird der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet – also an den federführenden Wirtschaftsausschuss und vermutlich auch den Umweltausschuss. Zweite und dritte Lesung im Bundestag könnten am 13.10. erfolgen.