Müllverbrennung im EU-Emissionshandel
Reaktionen von VKU und ZWE
Der VKU begrüßt, dass dem Einbezug der thermischen Abfallverwertung in den ETS I eine verbindliche Folgenabschätzung vorausgeht. „Hierzu hatten wir uns für die längere Frist eingesetzt und sehen es positiv, dass sich die EU-Institutionen auf die Folgenabschätzung für 2026 einigen konnten“, heißt es in einer Mitteilung des VKU.
Der VKU hatte nach eigenen Angaben in den Verhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine CO2-Bepreisung der energetischen Abfallverwertung keine Lenkungswirkung zur Abfallreduzierung erzielen kann. Besonders die thermische Verwertung von unvermeidbaren Abfällen, wie infektiösem Restmüll oder nicht recycelbaren Sortierresten, sollte als klimaschonende heimische Energiequelle für Strom, Fernwärme und Industrieprozessdampf genutzt werden.
Stattdessen müssten aus Sicht des VKU die viel klimaschädlicheren Methanemissionen aus Deponien bepreist oder die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen unterbunden werden. Die möglichen Folgen und der Einbezug der Deponien müsse umfangreich in der Folgenabschätzung geprüft werden, damit nicht auf diese besonders klimaschädliche Alternative ausgewichen werde.
„Die Folgenabschätzung auf europäischer Ebene sollte auch Grundlage für nationale Entscheidungen sein, anstatt im kommenden Jahr mit einer isolierten deutschen CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung Sonderwege in Europa zu gehen“, so der VKU.
Zero Waste Europe begrüßt Entscheidung
ZWE begrüßt die in Brüssel getroffene Entscheidung, die thermische Abfallbehandlung voraussichtlich in den Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (ETS) aufzunehmen.
„Diese historische Entscheidung wird das Recycling, insbesondere von Kunststoffen und synthetischen Textilien, stark fördern, da die Müllverbrennungsanlagen von nun an für die Verbrennung dieser fossilen Materialien mit einem Aufschlag belegt werden. Dies wird sich auch auf andere Materialien auswirken“, sagte Janek Vahk von ZWE.
In einem ersten Schritt müssen die EU-Länder bis 2024 Überwachungs-, Berichts- und Prüfsysteme für solche Anlagen einrichten. „Eine ordnungsgemäße Überprüfung der CO2-Emissionen ist notwendig, da derzeit niemand die tatsächlichen Klimaauswirkungen von kommunalen Verbrennungsanlagen kennt“, so Vahk weiter.
Ein von ZWE bei CE DELFT in Auftrag gegebener Bericht über die Abfallverbrennung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems kam zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung der Abfallverbrennung die Abfallvermeidung und das Recycling fördern würde, was sowohl dem Klima als auch der Beschäftigung zugutekäme.