DUH
„Klimagesetz der EU-Kommission nicht ausreichend für Klimaneutralität 2050“

05.03.2020 Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fehlen bei dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Klimagesetz, essenzielle Bestandteile für die Umsetzung der Klimaneutralität bis 2050.

Die DUH kritisiert das EU-Klimagesetz als zu wenig ambitioniert.
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Die DUH kritisiert das EU-Klimagesetz als zu wenig ambitioniert.

Das Gesetz soll als übergeordneter Rahmen für die EU-Klimapolitik dafür sorgen, dass alle Wirtschaftssektoren und Politikbereiche auf das Ziel der Treibhausgasneutralität hinwirken. Die Kommission plant, sich weitreichende Befugnisse hinsichtlich der Bestimmung klimapolitischer Zwischenziele ab 2030 zu geben. Ein verbindliches EU-Emissionsbudget ist im Gesetz nicht verankert, auch gibt es keinen unabhängigen Sachverständigenrat, um die EU-Klimapolitik wissenschaftlich zu begleiten.

„Verpasste Chance“

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Das Klimagesetz kann in seiner aktuellen Form nicht als das fehlende Dach der europäischen Klimapolitik dienen. Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die Förderung einer fossilen Infrastruktur zu beenden. Es obliegt jetzt dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten aus dem Vorschlag ein zukunftsfähiges Klimagesetz zu machen. Mit der ab Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft muss sich Deutschland für eine zügige Anhebung der EU-Klimaziele und ein starkes Klimagesetz einsetzen.“

Der Gesetzesvorschlag sei mit nur elf Artikeln und zwölf Seiten außergewöhnlich kurz für ein Gesetz dieser Tragweite. Neben dem Ziel der Klimaneutralität ist die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab 2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Die Kommission plant, diese künftig per delegierten Rechtsakt zu erlassen. Auch die Mechanismen zur Ausrichtung aller Politikbereiche auf die Klimaneutralität blieben wenig konkret. Die Kommission will zwar jeden neuen Gesetzesvorschlag auf seine Vereinbarkeit mit der Klimaneutralität prüfen. Eindeutig klimaschädliche Praktiken wie fossile Subventionen oder die Finanzierung neuer Gasinfrastruktur würden jedoch nicht angegangen.

Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: „Die Klimaziele der EU müssen sich an einem Emissionsbudget ausrichten, das mit dem 1,5 Grad Ziel kompatibel ist. Notwendig ist dafür eine Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 und die Erreichung der Treibhausgasneutralität schon deutlich vor 2050. Wissenschaftliche Kriterien sollten die Basis für die Zwischenziele sein und von einem unabhängigen Sachverständigenrat überprüft werden."

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