BDE
Persönliche Schutzausrüstung gehört in den Restmüll
Nach Angaben des Verbandes lassen sich die Abfallmengen von Mundschutzmasken und Einmalhandschuhen im Moment noch nicht genau beziffern. Dennoch verursachen diese Abfälle Probleme, wenn sie in der falschen Tonne entsorgt werden. Kurth: „Benutzte Mundschutzmasken und Gummihandschuhe sind keine Verpackungsmaterialien. Deshalb dürfen sie nicht über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden. Diese Abfälle müssen über die Schwarze oder Graue Tonne dem Restmüll zur thermischen Verwertung beigegeben werden.“
Eine unsachgemäße Entsorgung sei demnach auch rechtswidrig, denn im Verpackungsgesetz ist genau geregelt, welche Materialien zu den Verpackungen zählen und welche nicht. Schutzartikel gehören nicht dazu. Mitgliedsunternehmen des BDE berichten zudem, dass es Probleme mit dem Output aus den Sortieranlagen gibt, wenn Masken und Handschuhe über die Gelbe Tonne und den Gelben Sack entsorgt werden. „Die Firmen berichten, dass der hohe Gummianteil durch die Einweghandschuhe die Chargen als Recyclingrohstoff unbrauchbar macht. Die Materialien sind dann für die Produktion wertlos“, so Kurth weiter.
Der Verbandspräsident erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die Notwendigkeit, die Getrenntsammlung von Materialien zur Versorgung der Industrie mit Recyclingrohstoffen aufrechtzuerhalten.
„Abfälle sind dann als Recyclingrohstoffe geeignet, wenn sie als Monostoffstrom erfasst werden und recyclingfähig sind. Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen erschwert den Recyclingprozess. In der Pandemie sind es jetzt noch Gummihandschuhe und Masken, die den Recyclingprozess erschweren oder gar unmöglich machen. Deshalb appellieren wir an alle Bürger, bei der Entsorgung aufmerksam zu sein, die Abfälle weiterhin richtig zu trennen und Schutzausrüstungen mit dem Restmüll zu entsorgen. Hierbei geht es um persönliche Ausrüstungen. Für Schutzartikel aus den Krankenhäusern gelten besondere Regeln“, so Kurth abschließend.
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