Freihandelsabkommen JEFTA
Handelsabkommen der EU mit Japan weiter umstritten
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. etwa hat sich mit Bezug auf die Expertise der Stadtwerke Karlsruhe deutlich positioniert. Auch im Bundestag wurde das Abkommen am 14. Juni 2018 kritisch diskutiert. Die Wasserwirtschaft im BDEW sieht im Vergleich zum bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) einen erhöhten Liberalisierungsdruck. So heißt es in der Erklärung des BDEW unter anderem: „Der CETA-Sonderartikel zu Wasser ist vollständig entfallen, damit auch die ‚Rechte in Bezug auf Wasser‘. Dies könne eine Entwicklung hin zu Wasser als bloßer Handelsware und privat angeeignetem Rohstoff anstoßen. Zudem würden Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt der Wasservorkommen beeinträchtigt.“
Die wesentlichen Kritikpunkte des BDEW:
- Das Abkommen bietet keinen ausreichenden Schutz vor Liberalisierungstendenzen in der Wasserwirtschaft
- Speziell für Abwasser ist der deutsche Vorbehalt im entscheidenden GATS-Modus entfallen, so dass das EU-Japan-Abkommen nunmehr eine Marktzugangsverpflichtung zu Abwasserentsorgung in Deutschland enthält.
- Im Bereich der "Innerstaatlichen Regulierung" ist die EU-Schutzklausel für Wasserversorgung gegenüber CETA entfallen. Damit könnte entscheidender Handlungsspielraum zur Sicherung von Standards der Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten wie auf EU-Ebene verloren gehen.
- Der CETA-Sonderartikel zu Wasser ist vollständig entfallen, damit auch die "Rechte in Bezug auf Wasser". Dies könnten eine Entwicklung hin zu Wasser als bloßer Handelsware und privat angeeignetem Rohstoff anstoßen.
- Das EU-Vorsorgeprinzip wird nicht ausdrücklich genannt. Damit wird diese zentrale Grundlage des EU-Verbraucher- und Umweltschutzes empfindlich geschwächt.
www.bdew.deheb/boe