VKU zu Änderungsanträgen zum Kohleausstiegsgesetz
Energiewende mit verbesserter KWK-Förderung

01.07.2020 Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, bewertet die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Kohleausstiegsgesetz positiv.

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Eine gute Nachricht für die Energiewende sei dabei die verbesserte KWK-Förderung. Der Ausbau der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung und der Wechsel von Kohle auf Gas und erneuerbare Energien werde zukünftig spürbar unterstützt. Es sei daher richtig, die Grundförderung zu erhöhen und den Kohleersatzbonus anzupassen. Damit tragen die Abgeordneten der Bedeutung der KWK für die neue Energiewelt Rechnung. Zugleich sei es wichtig, dass die geplante zusätzliche Förderung für erneuerbare Wärme wie angekündigt noch in 2020 auf den Weg gebracht werde. Die Stadtwerke stehen bereit, erhebliche Mittel in die Wärmewende zu investieren. Bessere Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und darüber hinaus sorgen daher auch für einen Konjunkturimpuls und für lokale Wertschöpfung.

Die Verlängerung der Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke sei angemessen. Die Anträge der Abgeordneten verbesserten zudem die unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes für junge Steinkohlekraftwerke, die nach 2010 ans Netz gegangen sind und zum beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt keine Chance hatten, ihre Investitionen zu refinanzieren. Die geplante Evaluierung verschiebe die endgültige Entscheidung zwar in die Zukunft. Entscheidend sei, dass die Regierungsfraktionen das Ziel im Gesetz ausdrücklich verankerten, vorzeitige Wertberichtigungen zu vermeiden. Nun komme es darauf an, im vorgesehenen Evaluierungsprozess die weiteren Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu klären, um die im Gesetz beabsichtigte Bilanzierungssicherheit auf Dauer zu gewährleisten.

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