Baugesetzbuch
Hemmnisse bei Biomethan und Reststoffvergärung beseitigen
„Mit der nun angestrebte Novelle des Baugesetzbuchs müssen auch baurechtliche Hemmnisse für die Bioenergie kurzfristig beseitigt werden“, sagte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek. Nach Ansicht des Zusammenschlusses des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) sollten vor allem zwei maßgebliche Änderungen vorgenommen werden.
Zusammenschluss bestehender Anlagen priorisieren und erleichtern
Zum einen sollte der Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Biogasanlagen und deren Umrüstung auf die Gaseinspeisung vorangetrieben werden, indem eine privilegierte bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zentralen Aufbereitung- und Einspeiseanlagen im Außenbereich gesetzlich festgeschrieben wird. Aktuell sei in vielen Fällen der Zusammenschluss mehrerer Biogasanlagen nicht oder nur mit sehr langen Vorlaufzeiträumen beziehungsweise nur an technisch und wirtschaftlich suboptimalen Standorten möglich. Hier schlummere noch gewaltiges Potenzial. „Mehrere hundert insbesondere kleinere Biogasanlagen könnten zukünftig so gemeinsam Biomethan aufbereiten“, so das Hauptstadtbüro Bioenergie.
Zum anderen gebe es diverse Restriktionen für den Einsatz von Reststoffen in Biogasanlagen. Angesichts der klimapolitischen Notwendigkeit, die Vergärung von Gülle und Mist umfassend auszubauen, müssten diese Regularien nach Meinung der Bioenergie-Verbände ebenfalls überarbeitet werden.