BDEW
„Hinhaltetaktik beim Düngerecht beenden“
„Seit 25 Jahren bleibt Deutschland eine EU-rechtskonforme Anpassung des deutschen Düngerechts schuldig. Seit Jahren werden Vorschläge nahezu ausschließlich unter der Maßgabe diskutiert, ob sie von der Landwirtschaft gebilligt werden. An tatsächlichen Verbesserungen scheint hingegen kein Interesse zu bestehen. Mit einer solchen Hinhalte-Taktik ist keine zukunftstaugliche Politik zu machen. Sie schadet nicht nur Umwelt- und Gewässern, sondern auch den Landwirten, die zu Recht Planungssicherheit einfordern“, kritisieren führende Umweltorganisationen gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
Tatsächliche Ursachen im Fokus
Die Bundesregierung müsse Vorschläge abliefern, die über jeden Zweifel erhaben sind, die tatsächlichen Ursachen hoher Nitratüberschüsse außen vor zu lassen. Das heißt: Die geforderte Reduzierung der Düngung um 20 Prozent in den bereits stark Nitrat-belasteten, „roten Gebieten“ muss auch für Grünland gelten. Laut jüngstem FFH-Bericht sind 37 % aller Grünland- und Gewässer-Lebensräume in einem schlechten Zustand. Daher sei Deutschland bereits mit dem nächsten Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert. Ausnahmen von der Reduktionspflicht dürfe es nur bei einem Düngebedarf bis 130 kg pro Hektar und Jahr geben. Eine Verrechnung der flächenbezogenen Reduzierung muss insbesondere für düngeintensive Anbaukulturen wie Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln klar ausgeschlossen werden.
„Politik des Durchhangelns“
Weiter kommentieren die Verbände: „Die Politik des Durchhangelns, um keine Änderungen im System der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung vorzunehmen, versagt an allen Ecken und Kanten. Teil der Lösung kann nur eine Tierhaltung sein, die konsequent an die Fläche gebunden ist. Ohne eine Reduzierung der Nutztierhaltung wird es nicht gehen. Die Bundesregierung ist gut beraten, diesen Punkt in dem jüngst vorgelegten Klimapaket nachzuliefern“, so die Verbände weiter. Hier böten sich direkte Synergien zwischen Klimaschutz und Reduzierung des Nährstoffüberschusses. Entscheidend sei zudem, dass in den jetzt übermittelten Vorschlägen ein klarer Plan für ein Monitoring vereinbart wird. Den nur so könne überprüft und sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verursachergerecht und wirksam sind.
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