Erneuerbare im Verkehr
Bundeskabinett beschließt Vorgaben für Verkehrssektor
Neben stärkeren Anreizen für grünen Wasserstoff, neue Ladesäulen und fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen statt aus Nahrungsmitteln gewonnen werden, sieht die Gesetzesänderung auch den schrittweisen Ausstieg für Biokraftstoffe aus Palmöl vor.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir brauchen in Deutschland mehr moderne, saubere Technologien, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Mit dem Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe schafft die Bundesregierung ein wirksames Instrument, um Treibausgasemissionen wirklich zu reduzieren. Wir wollen aber nicht einfach blind mehr alternative Kraftstoffe im Tank. Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten. Ich will Kraftstoffe fördern, die effizient und bezahlbar sind und die das Klima schützen, ohne die Natur zu zerstören."
Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt (RED II), die im Jahr 2030 bei 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor liegen müssen. Die Bundesregierung will diese EU-Vorgaben deutlich übertreffen und den Anteil auf 28 Prozent erhöhen. Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben mittels Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Dazu können sie klimafreundliche Energieerzeugnisse wie grünen Wasserstoff, Strom oder fortschrittliche Biokraftstoffe einsetzen. Laut Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent.

Strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sollen einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten. Ökostrom ist aber ein kostbares Gut. Auch müssen die nötigen Produktionskapazitäten für strombasierte Kraftstoffe erst noch geschaffen werden. Daher will die Bundesregierung grünen Wasserstoff dort zuerst einsetzen, wo es keine effizienteren klimafreundlichen Alternativen als die direkte Stromnutzung gibt. Das trifft neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu. Innerhalb der THG-Quote soll daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) bis 2030 schrittweise auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden strombasierte Kraftstoffe im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet und damit stärker gefördert. Darüber hinaus wird der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Da in Raffinerien auch andere Kraftstoffe als strombasierte produziert werden, kann grüner Wasserstoff dazu dienen, Treibhausgasemissionen in anderen Verkehrssektoren zu reduzieren.
Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Spätestens 2024 ist eine Überprüfung des Gesetzes vorgesehen. Im Anschluss an die Verabschiedung im Parlament bringt die Bundesregierung auch die zugehörige Verordnung auf den Weg. In der Verordnung werden die neuen Regelungen für Biokraftstoffe sowie die Anrechenbarkeit von Strom auf die THG-Quote umgesetzt.
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