Fahrverbote in Frankreich
Umweltzonen im Nachbarland gelten auch für Deutsche
In den „Verkehrseinschränkungszonen“ („zones à circulation restreinte – ZCR“) wird der Verkehr dauerhaft begrenzt. Diese Zonen gelten ständig und deren Regeln werden im Laufe der Jahre verschärft.
Die „Luftschutzzonen“ („zones de protection de l’air – ZPA“) umfassen geographisch abgesteckte größere Gebiete, die mehrere Gemeinden oder Metropolen (Großgemeinden) betreffen können. Diese Zonen werden nur während einer Luftverschmutzungsspitze aktiviert und gelten dann meist nur mehrere Tage. Bestimmte ZPA-Zonen gelten jedoch exakt auf dem Gebiet eines ganzen Departements. In diesen sogenannten ZPAd („zone de protection de l’air départementale – ZPAd“) werden erst im Falle einer Luftverschmutzungsspitze einzelne, lokale Gebiete definiert, in denen dann Verkehrsbeschränkungen aktiviert werden.
Ende des Jahres 2017 wurden in Frankreich bereits 28 feste (ZCR) und wetterabhängige (ZPA) Umweltzonen eingerichtet. Die aktuellen Umweltzonen gibt es unter der Webadresse www.crit-air.fr/de/informationen-zur-critair-vignette/umweltzonen-in-frankreich/franzoesische-umweltzonen.html.

Seit dem Juli 2017 müssen Fahrer in immer mehr französischen Umweltzonen eine gültige Crit’Air Vignette an ihrem Fahrzeug haben. Die in 6 Farben erhältliche Crit’Air Vignette soll alte von neuen Fahrzeugen unterscheiden und die EURO-Klassen 0 bis 5 nach und nach aus Städten wie Paris, Straßburg, Grenoble, Lyon, etc. verbannen. Nachdem die Stadt Paris bereits angefangen hatte, die Crit’Air Vignette 5 vom Verkehr auszuschließen, werden wohl im Jahre 2018 weitere größere Städte wie Straßburg und Grenoble in nächster Zeit folgen. Weiterhin werden auch in 2018 neue Umweltzonen eingerichtet, die jeweils ein ganzes Departement umfassen und je nach dem Stand der Luftverschmutzung in Kraft gesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Departements rund um die jeweiligen Kreis-Städte Orleans, Chartres, La Roche-sur-Yon, Annecy, Chambery und viele weitere. Die in den großen Städten und Gemeinden (Metropolen) zusätzlich eingerichteten ZPA-Zonen erfordern zudem eine hohe Aufmerksamkeit durch den lokalen und europäischen Wirtschafts- und Tourismusverkehr, da der Status dieser Umweltzonen – im Gegensatz zu den ständig gültigen ZCR Zonen – innerhalb 24 Stunden wechseln kann und Fahrverbote für ansonsten gültige Crit’Air Vignetten festlegt werden können. Dies bedeutet, dass zuvor einfahrberechtigte Vignettenkategorien plötzlich nicht mehr einfahren dürfen und hohe Strafen sowie ein Stopp der Weiterfahrt ausgesprochen werden können. Das gilt auch für ausländische, also auch für deutsche, Fahrzeuge. Strafen von 180 Euro können dann drohen.
Die erforderliche Umweltplakette ist ein runder Aufkleber entsprechend der Fahrzeugklasse, die gemäß dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs definiert wird. Die Umweltplakette muss nur in bestimmten Zonen obligatorisch angebracht werden. Sie kann aber auch dazu dienen, gewisse Vorzugsbehandlungen in Anspruch zu nehmen, die von Gebietskörperschaften eingeführt werden.
Die Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ ist ein fälschungssicheres Dokument, wodurch die Fahrzeuge gemäß ihrem Schadstoffausstoß eingestuft werden. Bei einer Zusendung innerhalb Frankreichs betragen die Kosten 3,62 Euro; wer in der Zone Europäische Union und Schweiz wohnt, zahlt 4,21 Euro. Die Plakette wird per Post an die im Fahrzeugschein angegebene Adresse zugeschickt. Das französische Umweltministerium warnt allerdings vor Trittbrettfahrern, die die Plakette zu überhöhten Preisen im Internet anbieten.
M. Boeckh
www.crit-air.fr/de
www.certificat-air.gouv.fr/de/