Umfrageergebnis
Für Umweltverstöße haften
Laut repräsentativen YouGov-Umfrage sollten Menschen, die von solchen unternehmerischen Verstößen betroffen sind, nach Ansicht der Befragten die Möglichkeit haben, die verantwortlichen Unternehmen in Europa vor Gericht zu bringen. Die Umfrage wurde von Friends of the Earth Europe (FoEE) und der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse fallen zusammen mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, zeitnah ein neues Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt vorzulegen:
81 Prozent sind der Meinung, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden sollten, außerhalb der EU keine Umweltverschmutzung zu verursachen oder zu Umweltschäden beizutragen, wie zum Beispiel Luftverschmutzung oder Zerstörung der biologischen Vielfalt.
Ebenso hohe Zustimmungswerte gab es in ganz Europa bei Thema Menschenrechtsverletzungen. So waren 83 Prozent der deutschen Büger:innen überzeugt, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden sollten, sich nicht an Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Landraub zu beteiligen. Opfern soll wie beim Umweltschutz die Möglichkeit einer Klage eingeräumt werden.
Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Bürgerinnen und Bürger haben eine eindeutige Meinung: Wenn Unternehmen die Umwelt zerstören und Menschenrechte verletzen, dürfen sie nicht straflos davonkommen. Die EU muss Betroffenen einen besseren Zugang zu Gerichten verschaffen. Eine neue Bundesregierung hat es nun in der Hand, sich in der EU für eine robuste Regelung einzusetzen.“
Der BUND fordert ein EU-Gesetz, das Unternehmen, ihre Tochtergesellschaften und Partner entlang der Wertschöpfungskette zivil- und verwaltungsrechtlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haftbar macht. Eine eigenständige Unternehmenspflicht zum Schutz des Klimas und der Umwelt muss rechtlich verankert werden. Darüber hinaus sollten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Unternehmen in Drittländern einen besseren Zugang zur Justiz in der EU haben.