Erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie
Erweiterte Herstellerverantwortung nimmt die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika endlich in die Pflicht
Die aktuelle EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist bereits seit 1991 in Kraft. Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf möchte die EU-Kommission die Mindestanforderungen für die Abwasserbehandlung in den Mitgliedstaaten an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen und vor allem die Ziele des Green Deal, insbesondere die Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden, in das Wasserrecht integrieren. Kernpunkte des Novellierungsentwurfs sind die weitergehende Abwasserbehandlung für anthropogene Spurenstoffe, die Erweiterte Herstellerverantwortung in den Bereichen Humanarzneimittel und Kosmetika, die langfristige Energieneutralität von Kläranlagen sowie die Erstellung von Abwasserbewirtschaftungsplänen.