Erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie
Erweiterte Herstellerverantwortung nimmt die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika endlich in die Pflicht

15.03.2023 Den Novellierungsentwurf der EU-Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie sieht die DWA in weiten Teilen positiv, der Schutz der Gewässer wird durch die neuen Regelungen deutlich ausgebaut und mit dem Instrument des Abwassermonitorings können wichtige Erkenntnisse für den Gesundheitsbereich gewonnen werden. 

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Mit der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung in die Kommunalabwasserrichtlinie nimmt die Europäische Union die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika endlich in die Pflicht und stärkt das Verursacherprinzip auch im Wasserrecht. Im Idealfall führt dies nicht nur zu einer gerechten Verteilung der Kosten, sondern erzeugt auch eine Lenkungswirkung in Richtung Vermeidung wassergefährdender Stoffe an der Quelle“, betont Prof. Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), anlässlich der Veröffentlichung der DWA-Stellungnahme zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie. In vielen Bereichen, wie beispielsweise der verpflichtenden weitergehenden Abwasserbehandlung auf allen größeren Kläranlagen oder der dort auch vorgesehenen Energieneutralität, besteht aber auch noch erheblicher Diskussionsbedarf, um den Schutz der Gewässer effizient und kostenbewusst zu erreichen“, mahnt Paetzel an.

Die aktuelle EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist bereits seit 1991 in Kraft. Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf möchte die EU-Kommission die Mindestanforderungen für die Abwasserbehandlung in den Mitgliedstaaten an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen und vor allem die Ziele des Green Deal, insbesondere die Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden, in das Wasserrecht integrieren. Kernpunkte des Novellierungsentwurfs sind die weitergehende Abwasserbehandlung für anthropogene Spurenstoffe, die Erweiterte Herstellerverantwortung in den Bereichen Humanarzneimittel und Kosmetika, die langfristige Energieneutralität von Kläranlagen sowie die Erstellung von Abwasserbewirtschaftungsplänen.






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