VKU begrüßt Zero-Pollution-Paket
"Meilenstein europäischer Umweltpolitik"
„Das kann den Schutz unsere Gewässer vor Schadstoffen deutlich verbessern. Aus unserer Sicht ist es besser, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden oder zumindest Einträge zu reduzieren - statt die Gewässer erst später mühsam von Schadstoffen zu befreien, wie es leider bislang der Fall ist.“
„Meilenstein europäischer Umweltpolitik“
Vorsorge sei besser als Nachsorge und günstiger. Genau das macht die Kommission, indem sie die Herstellerverantwortung in der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie verankert. Zudem setze sie Anreize, die beim Verursacher beziehungsweise dem jeweiligen Wirkstoff ansetzen: Hier bestehe allerdings noch Konkretisierungsbedarf durch die Mitgliedsstaaten. „Unterm Strich bleibt es dabei: Dass die EU-Kommission die Hersteller von Schadstoffen nun stärker in die Pflicht nimmt, ist eine zentrale und überfällige Weiterentwicklung und damit ein Meilenstein europäischer Umweltpolitik“, so der VKU.
Wichtig sei, dass sich das Null-Schadstoff-Ziel von nun an wie ein blauer Faden durch alle anderen Politikfelder ziehe und das Instrument der Herstellerverantwortung konsequent angewandt werde. Das betreffe zum Beispiel auch die Umsetzung der EU-Strategie über Arzneimittel in der Umwelt, damit schädliche Stoffe gar nicht erst in Verkehr gebracht, ihr Einsatz verringert oder ihre Auswirkungen auf die Gewässer reduziert werden. Auf das Null-Schadstoff-Ziel sollten aus Sicht des Verbandes auch die weiteren Initiativen des Green Deal einzahlen.
Anforderungen an Kläranlagen werden erhöht
Um Nährstoff- und Spurenstoffeinträgen weiter zu reduzieren, erhöht die EU-Kommission zudem die Anforderungen an Kläranlagen. Das könne abhängig von den jeweiligen Bedingungen vor Ort sinnvoll und wirksam sein, allerdings stecke der Teufel in vielen Details.
Welche Anlagen konkret für eine wirksame Spurenstoffreduzierung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geeignet seien, müsse sorgfältig geprüft werden. Aus VKU-Sicht braucht es dazu klare Kriterien, die auch die Situation vor Ort berücksichtigen und den Betreibern die notwendige Planungssicherheit und Investitionssicherheit geben.
Klimaneutralität wird Ziel der Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommission schlägt außerdem vor, das Ziel der Kommunalabwasserrichtlinie zu erweitern, unter anderem auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Klimaneutralität bis 2040. Das begrüßt der VKU – insbesondere die Fortsetzung der Förderung für wirtschaftlich zu hebende Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft.
Bereits heute produzieren nach Angaben des VKU zwei Drittel aller Abwasserentsorger selbst Strom. Die Bedingungen, unter denen sich kommunale Abwasserentsorger im Ausbau erneuerbarer Energien engagieren können, müssten vereinfacht und erleichtert werden.
Das Klimaneutralitätsziel dürfe aber das Ziel, die Gewässerbelastung durch Abwassereinträge weiter zu reduzieren, nicht konterkarieren. Mehr Energieeffizienz-Anforderungen dürften die Reinigung der Abwässer nicht gefährden. Deswegen sollte das Klimaneutralitätsziel 2040 eng mit den europäischen Gewässerschutzzielen verzahnt werden, so der VKU.