Stadtwerke Rastatt
Hoher Besuch aus Berlin im Rastatter Wasserwerk

01.07.2021 Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat das Rastatter Wasserwerk Rauental besucht. Im Fokus ihres Besuchs standen die Filteranlagen zur Entfernung von poly- und perfluorierten Chemikalien (PFC) aus dem Grundwasser.

© Foto: Stadtwerke Rastatt

Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) sind in der Natur nicht abbaubar und als gesundheitsschädlich eingestuft. Das Grundwasser in der Region Mittelbaden ist seit nunmehr fast zehn Jahren mit diesen Stoffen belastet. Die Stadtwerke Rastatt haben bisher ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergriffen, um weiterhin einwandfreies Trinkwasser bereitstellen zu können; eine davon ist der aufwändige Umbau des Wasserwerks Rauental und dessen Ausstattung mit Aktivkohlefiltern für 4,4 Millionen Euro.

Wasserversorger fühlen sich vom Land allein gelassen

Insgesamt 17 Kommunen in der Region von dem Umweltskandal betroffen, – unter ihnen die Stadtwerke Rastatt. Sie sind der flächenhaften PFC-Verunreinigung des Grundwassers 2012 bei einer freiwilligen Vollanalyse auf die Spur gekommen und kämpfen seither für eine gesicherte Wasserversorgung, die auf einem weitsichtigen und nachhaltigen Grundwasserschutz für die kommenden Generationen basiert. An der Seite der Stadtwerke Rastatt stehen inzwischen alle betroffenen Kommunen in der Region, wie die jüngst an den baden-württembergischen Landesvater Winfried Kretschmann gerichtete Resolution verdeutlicht: In ihr fordern die Stadt- und Gemeindeoberhäupter den Ministerpräsidenten dringend auf, endlich zu handeln. „Die aktuelle Situation ist nicht nur eine große und besorgniserregende Herausforderung für die Trinkwasserbereitstellung, sondern auch für die Landwirtschaft, die in existenzieller Weise auf Grundwasser zur Beregnung ihrer Flächen angewiesen ist“, verdeutlicht Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt. Dabei könne er nur für das Grundwasser sprechen, aber Böden seien ebenso belastet. Er freut sich sehr über das Interesse der Bundespolitikerinnen. „Auf Bundesebene sieht man die Dramatik der Situation und unterstützt uns nach Kräften. Auf der Landesebene dagegen sind alle unsere bisher an den Ministerpräsidenten und Umweltminister gerichteten Appelle ungehört verhallt“, informiert er. Im August 2019 war nämlich schon Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Rastatt und hat sich über das Ausmaß der Verunreinigung, seiner Folgen und erforderlicher Konsequenzen informiert. „Vom Land Baden-Württemberg war noch kein Verantwortlicher vor Ort“, sagt der Geschäftsführer. Er hofft, dass die Re-solution der Oberbürgermeister und Bürgermeister jetzt den erforderlichen Nachdruck bringt und sich das Land endlich der PFC-Problematik annimmt, deren Lösung eine generationenüberschreitende Aufgabe ist.

Aktuelle Gewässer-Bewirtschaftungsplanung muss PFC berücksichtigen

Insbesondere geht es Olaf Kaspryk und den Kommunen jetzt um eine wichtige Weichenstellung für den Gewässerschutz der Zukunft. Aktuell steht die Fort-schreibung der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Gewässer-Bewirtschaftungsplanung für den Abschnitt Oberrhein ein. Eine entsprechende Planung kann wesentlich zum künftigen Schutz des Grundwassers und zur Bewältigung bereits vorhandener Schäden beitragen, indem Erhebungen und Maßnahmen vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen und ihrer Aus-wirkungen getroffen werden – wie es das Land Bayern für das Flussgebiet Donau bereits beispielhaft vorgemacht hat. Doch bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sei die von den Stadtwerken vorgelegte Stellungnahme im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt worden, bedauert Olaf Kaspryk gegenüber seinen Besucherinnen, Es heiße von Seiten der Behörden, dass die PFC-Verunreinigungen nicht bewirtschaftungsrelevant seien im Sinne der Wasser-rahmenrichtlinie; sie müssten vielmehr ausschließlich nach Bodenschutzrecht behandelt werden. „Diese rechtliche Zuordnung ist historisch bedingt. Doch mit dem heutigen Wissen, um das Boden und Gewässer gleichermaßen betreffende Ausmaß der PFC-Verunreinigungen, ist diese Auffassung nicht mehr haltbar. Deswegen haben wir inzwischen die EU um ihre Einschätzung dazu und Unterstützung gebeten“, berichtet der Geschäftsführer und fügt an: „Unser Bestreben ist es, das Grundwasser durch geeignete Präventivmaßnahmen zu schützen, das Monitoring zum Schutz der Bevölkerung fortzuführen und identifizierte Hotspots zu sanieren.“ Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hält diese Maßnahmen für dringend geboten. Denn um die Versorgung der Bevölkerung in der Region mit unbedenklichem Trinkwasser zu gewährleisten mussten und müssen die Wasserversorger ihre Versorgungssysteme umbauen und interkommunale Verbünde für Notversorgungen schaffen, um über Generationen PFC aus dem Grundwasser herauszufiltern. „Das kostet sehr viel Geld und damit ist das Problem noch nicht mal aus der Welt. Die finale Vernichtung von PFC ist nämlich ausschließlich in Hochtemperaturöfen bei über 1.500 Grad Celsius möglich“, erklärt Olaf Kaspryk und ergänzt: „Bei solchen Tragweiten ist die Politik in der Pflicht, zumal es die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU so auch vorgeben.“

Last darf nicht allein auf Verbraucher abgewälzt werden

In der Region Rastatt/Baden-Baden sind nach bisherigen Erkenntnissen 1.159 Hektar Bodenfläche und rund 58 Quadratkilometer Grundwasseroberfläche mit PFC verunreinigt. Letzteres entspricht in etwa der Größe des Starnberger Sees in Bayern. Die Wasserversorger müssen kontinuierlich über Generationen PFC aus dem Grundwasser filtern, um dieses zu Trinkwasser aufbereiten zu können. Damit betreiben sie Grundwassersanierung. Die Kosten dafür tr-gen bislang ausschließlich die Verbraucher, was für Olaf Kaspryk nicht richtig ist. „Sie haben den Skandal nicht verursacht. Es trifft Unschuldige“, sagt er. Verursacht wurde die Verunreinigung durch PFC-haltige Papierschlämme, die mit Kompost vermischt über Jahre auf den Feldern der Region ausgebracht worden sind. Das strafrechtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Verursacher wurde eingestellt, da ein Verschulden nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Derzeit läuft die zivilrechtliche Klage gegen das Unternehmen am Landgericht Baden-Baden.

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