Instandsetzung von Mischwasserleitungen:
Neuverlegung geht voll zu Lasten der Hauseigentümer
Jetzt entschieden die Finanzrichter den Fall: Die höchsten Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung der Behörden an. Es habe sich hier um einen Baukostenzuschuss für Arbeiten an einem Teil des öffentlichen Sammelnetzes gehandelt - und nicht unmittelbar um den Anschluss des Hauses an die Versorgungsleitung. Es fehle deswegen am erforderlichen räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen – also kein räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Haushalt. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/16)